Nachbesichtigung – wenn die Versicherung den Schaden erneut prüfen will

Nach einem Unfall verlangt die gegnerische Versicherung manchmal eine sogenannte Nachbesichtigung des Fahrzeugs – besonders bei fiktiver Abrechnung oder bei Verdacht auf Unstimmigkeiten. Dabei wird das bereits begutachtete Fahrzeug nochmals geprüft, meist durch einen eigenen Gutachter der Versicherung. Als Geschädigter ist es wichtig zu wissen: Nicht jede Nachbesichtigung ist gerechtfertigt – und Sie haben Rechte.

Was ist eine Nachbesichtigung und wann wird sie verlangt?

Bei einer Nachbesichtigung prüft ein Gutachter – meist im Auftrag der Versicherung – ob:

Typische Anlässe für Nachbesichtigungen:

Müssen Sie eine Nachbesichtigung zulassen?

Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Versicherung muss begründet darlegen, warum eine Nachbesichtigung notwendig ist

  • Die Nachbesichtigung darf den Ablauf nicht unzumutbar verzögern

  • Sie müssen nicht jeden Termin akzeptieren – Sie können Ort und Zeit mitbestimmen

  • Der Schaden muss noch im ursprünglichen Zustand vorliegen – nach Reparatur oder Verwertung ist eine Nachbesichtigung oft nicht mehr möglich

Wichtig: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie haben das Recht, bei der Nachbesichtigung einen eigenen Gutachter oder Anwalt hinzuzuziehen.

Was sollten Sie bei einer Nachbesichtigung beachten?

  • Keine Reparatur vor der Nachbesichtigung durchführen, wenn diese angekündigt wurde

  • Dokumentieren Sie den Schaden zusätzlich selbst, z. B. durch Fotos oder eine Checkliste zum Unfall

  • Bestehen Sie auf schriftlicher Kommunikation mit der Versicherung

  • Lassen Sie die Nachbesichtigung nicht ohne eigenen Beistand zu, wenn Zweifel bestehen

  • Bei ungerechtfertigten Kürzungen nach der Nachbesichtigung: anwaltliche Prüfung einholen

Fazit: Eine Nachbesichtigung ist ein übliches Instrument der Versicherer – kann aber auch zur unberechtigten Kürzung von Ansprüchen führen. Wer vorbereitet ist und seine Rechte kennt, kann sich dagegen erfolgreich wehren.