Sonderausstattung – warum sie bei der Schadenregulierung entscheidend ist

Ein Auto verliert nach einem Unfall an Wert – selbst dann, wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Dieser bleibende Wertverlust wird als Wertminderung oder merkantiler Minderwert bezeichnet. Sie zählt zu den ersatzfähigen Schadenspositionen bei einem unverschuldeten Unfall und wird von der gegnerischen Versicherung übernommen – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet Wertminderung und wann entsteht sie?

Die Sonderausstattung eines Fahrzeugs umfasst alle Extras, die über die serienmäßige Grundausstattung hinausgehen – vom Navigationssystem bis zur Lederausstattung. Im Rahmen der Schadensregulierung nach einem Unfall spielt sie eine wichtige Rolle, da sie den Wert des Fahrzeugs erheblich beeinflussen kann. Wird sie nicht korrekt erfasst, kann das zu finanziellen Nachteilen für den Geschädigten führen.

Was zählt zur Sonderausstattung beim Auto?

Sonderausstattung umfasst individuell konfigurierte oder werkseitig bestellbare Extras wie:

  • Navigationssysteme, Soundsysteme, Assistenzsysteme

  • Ledersitze, Sitzheizung, Sportsitze

  • Panoramadach, Metalliclack, Sonderfelgen

  • Anhängerkupplung, Rückfahrkamera, Alarmanlage

  • Werksseitige Leistungs- oder Optikpakete

Auch nachträglich eingebaute Komponenten (z. B. teure Alufelgen oder HiFi-Anlagen) können zur Sonderausstattung zählen, sofern sie nachweisbar sind und sich wertsteigernd auswirken.

Warum ist die Sonderausstattung bei einem Unfall relevant?

Die Sonderausstattung beeinflusst:

  • den Wiederbeschaffungswert

  • die Einstufung in eine Mietwagenklasse

  • die Wertminderung nach Reparatur

  • ggf. den Restwert bei Totalschaden

Ein Fahrzeug mit umfangreicher Sonderausstattung ist deutlich mehr wert als das gleiche Modell in Basisausstattung. Wird die Sonderausstattung im Gutachten nicht berücksichtigt, erhalten Sie unter Umständen eine zu niedrige Entschädigung.