Unfallgutachten – warum es entscheidend für die Regulierung ist
Ein Unfallgutachten ist ein technisches und wirtschaftliches Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, das alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Es ist die Grundlage für die Schadenregulierung, insbesondere bei höheren Schäden, Totalschäden oder wenn Streit mit der Versicherung droht. Wer auf ein Gutachten verzichtet, riskiert Kürzungen oder eine unvollständige Erstattung.
Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll oder erforderlich:
wenn der Schaden über ca. 750–1.000 € liegt
bei Totalschaden, Nutzungsausfall oder Wertminderung
wenn die gegnerische Versicherung kürzt oder zweifelt
bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur
wenn ein rechtlicher Streit absehbar ist
Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag – aber auch hier kann ein Gutachten sinnvoll sein, um alle Schäden sicher zu erfassen.
Was steht in einem Unfallgutachten?
Die Berechnung erfolgt in der Regel durch einen Kfz-Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens. Einflussfaktoren sind:
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
Höhe der Reparaturkosten
Fahrzeugalter und Laufleistung
Fahrzeugklasse und Marktgängigkeit
Art und Umfang des Schadens
Gängige Methoden zur Berechnung:
Ruhkopf-Sahm-Methode
Halbgewachs-Methode
BVSK-Richtwerte und Erfahrungswerte
Wichtig: Eine Wertminderung wird auch bei fiktiver Abrechnung erstattet, sofern sie nachgewiesen ist.
Wer darf das Gutachten erstellen – und wer zahlt?
Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – nicht den der Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten
Bei Mitschuld oder Kaskoschaden kann es auf die Vertragsbedingungen ankommen
Die Gutachterkosten richten sich nach der Schadenhöhe und werden prozentual gestaffelt
Fazit: Das Unfallgutachten sichert Ihre Rechte und ist Ihr stärkstes Mittel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Verzichten Sie nicht darauf – besonders bei größeren Schäden oder unklarer Haftung.