Zahlungspflicht der Versicherung – was sie zahlen muss und wann

Nach einem Unfall stellt sich für Geschädigte oft die Frage: Wann muss die gegnerische Versicherung zahlen – und wie viel? Klar ist: Bei einem unverschuldeten Unfall besteht eine gesetzliche Zahlungspflicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Doch diese reguliert längst nicht automatisch alle Schäden vollständig. Wer seine Rechte kennt und aktiv handelt, bekommt deutlich mehr erstattet.

Wann besteht eine Zahlungspflicht der Versicherung?

  • Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist zahlungspflichtig, wenn:

    • der Schaden durch ihren Versicherungsnehmer verursacht wurde

    • ein versichertes Risiko vorliegt (z. B. typischer Verkehrsunfall)

    • kein Ausschlussgrund wie Vorsatz oder Fahrerflucht besteht

    • der Geschädigte nachweislich Ansprüche geltend gemacht hat

    Die Zahlungspflicht umfasst sowohl Sach- als auch Personenschäden, sofern diese unfallbedingt und belegbar sind.

Was muss die Versicherung zahlen?

  • Bei eindeutiger Haftung sind u. a. zu erstatten:

    • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

    • Restwertausgleich bei Totalschaden

    • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

    • Gutachterkosten und Anwaltskosten

    • Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten

    • Wertminderung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden

    • Abmelde- oder Zulassungskosten

    Voraussetzung: Die Forderung ist belegbar, nachgewiesen und im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall.

Was tun, wenn die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt?

  • Kürzungen prüfen lassen – oft werden Positionen wie Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge gestrichen

  • Unabhängiges Gutachten und anwaltliche Unterstützung sind empfehlenswert

  • Lassen Sie keine Direktregulierung ohne Prüfung zu

  • Im Zweifel: Zahlungsverzug mahnen oder Klage einreichen

Fazit: Die Versicherung ist verpflichtet zu zahlen – aber oft erst, wenn Sie aktiv werden und Ihre Ansprüche gezielt einfordern. Mit rechtlicher Unterstützung und vollständigen Nachweisen stehen die Chancen auf vollständige Erstattung sehr gut.