Mietwagen oder Nutzungsausfall – Ihre Mobilität nach dem Unfall ist gesichert
Nach einem unverschuldeten Autounfall steht Ihnen als Geschädigtem entweder ein kostenloser Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu – je nachdem, wie Sie Ihren Mobilitätsbedarf am besten abdecken möchten. Dennoch zahlen viele Betroffene aus Unwissenheit selbst oder erhalten weniger, als ihnen zusteht.
Unfall123.de kümmert sich darum, dass Sie genau das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht – kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand.
- Mietwagen direkt nach dem Unfall – deutschlandweit verfügbar
- Nutzungsausfallpauschale von bis zu 175 € pro Tag, wenn Sie auf einen Ersatzwagen verzichten
- Abwicklung direkt mit der gegnerischen Versicherung – keine Kosten, kein Papierkram
- Berücksichtigung im Kfz-Gutachten durch unsere Sachverständigen
- Begleitung durch unsere Partneranwälte, falls die Versicherung kürzt oder ablehnt
Ob Sie sich für einen Ersatzwagen oder für den finanziellen Ausgleich entscheiden – wir beraten Sie transparent und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Alles, was Sie tun müssen: Ihren Schaden bei Unfall123.de melden.

So einfach geht's
1. Unfall melden
Sie melden Ihren Unfall online oder
per Telefon einfach und
unkompliziert.
2. Vorprüfung
Wir prüfen Ihre Daten und bringen Sie individuell mit den passenden Experten zusammen.
3. Unfallregulierung
Unfallregulierung ohne
Kopfschmerzen durch unser Expertennetzwerk.
Ihre Optionen bei Fahrzeugausfall
Kostenfreier
Mietwagen
Wir vermitteln Ihnen ein passendes Ersatzfahrzeug – abgestimmt auf Ihr eigenes Modell.
Nutzungsausfall
Entschädigung
Wenn Sie kein Ersatzfahrzeug benötigen, erhalten Sie stattdessen eine tägliche Pauschale – je nach Fahrzeugklasse bis zu 175 € pro Tag.
Abrechnung mit der Versicherung
Kein Papierkram, keine Vorkasse – alles wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt.
Warum Sie Ihren Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall nach einem Unfall nicht verschenken sollten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter nicht nur Anspruch auf die Reparaturkosten – sondern auch auf Ersatzmobilität. Das bedeutet: Entweder erhalten Sie einen kostenlosen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder des Fahrzeugausfalls – oder Sie entscheiden sich für eine Nutzungsausfallentschädigung in Form einer täglichen Pauschale.
Leider verzichten viele Unfallgeschädigte unbewusst auf diese Leistung oder erhalten nur einen Bruchteil des ihnen zustehenden Betrags. Versicherungen kürzen hier häufig ungerechtfertigt oder bieten bewusst zu geringe Entschädigungen an.
Genau hier setzt unser Service von Unfall123.de an:
Mietwagen: Wir vermitteln Ihnen umgehend ein Fahrzeug in der passenden Klasse. Egal ob Kleinwagen, Mittelklasse oder SUV – Sie erhalten einen Ersatzwagen, der Ihrer Fahrzeugklasse entspricht. Die Mietkosten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass für Sie keinerlei Kosten entstehen.
Nutzungsausfall: Entscheiden Sie sich gegen einen Mietwagen, setzen wir für Sie eine Nutzungsausfallpauschale durch. Diese kann – je nach Fahrzeugtyp – zwischen 25 € und 175 € pro Tag betragen und wird Ihnen direkt von der Versicherung erstattet.
Dank unserer engen Zusammenarbeit mit zertifizierten Kfz-Gutachtern wird Ihr Anspruch bereits im Unfallgutachten korrekt berücksichtigt und dokumentiert. Unsere Partneranwälte für Verkehrsrecht kümmern sich im Anschluss darum, dass Ihr Anspruch vollständig und ohne Kürzungen durchgesetzt wird – notfalls auch gerichtlich.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt den Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Mietwagenkosten vollständig. Wichtig ist, dass die Mietwagenklasse Ihrem beschädigten Fahrzeug entspricht. Mit Unfall123.de profitieren Sie von einer kostenfreien Mietwagenvermittlung, ohne selbst in Vorkasse treten zu müssen.
Mehr dazu unter Mietwagen & Nutzungsausfall sichern.
Wann habe ich Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung?
Verzichten Sie nach einem Unfall auf einen Mietwagen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese wird pro Tag gezahlt, an dem Ihr Fahrzeug fahruntüchtig ist. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird im Gutachten festgehalten.
Alle Infos hier: Nutzungsausfall nach Unfall – wer zahlt und wie viel steht Ihnen zu.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag?
Die Nutzungsausfallentschädigung liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 25 € und 175 € pro Tag. Grundlage für die Einstufung ist Ihr Kfz-Gutachten.
Informieren Sie sich hier: Kfz-Gutachter Vermittlung.
Wie lange wird die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
Sie erhalten die Entschädigung für die Dauer:
der Reparatur
der Ersatzbeschaffung (bei Totalschaden)
und ggf. notwendiger Wartezeiten auf Ersatzteile.
Das wird im Schadengutachten und ggf. durch die Werkstatt dokumentiert.
Weitere Infos zur Unfallregulierung.
Was passiert, wenn die Versicherung versucht, die Mietwagenkosten zu kürzen?
Viele Versicherungen versuchen, die Mietkosten zu kürzen. Unsere Partneranwälte prüfen jede Rechnung sorgfältig und wehren unrechtmäßige Kürzungen juristisch ab.
Lesen Sie dazu auch: Kürzungen durch Versicherungen.