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Wann muss ich den Schaden melden?
Eine der ersten Pflichten nach einem Unfall ist die fristgerechte Meldung an die Versicherung. Hierbei ist zwischen eigener und gegnerischer Versicherung zu unterscheiden.
Eigene Versicherung
- Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) müssen Sie den Schaden “unverzüglich” melden. Das bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
- Auch bei Fremdverschulden kann eine Meldung sinnvoll oder sogar erforderlich sein, z. B. bei Kaskoschutz oder Obliegenheiten im Vertrag.
Gegnerische Versicherung
- Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, den Schaden sofort zu melden. Sie können damit aber auch nicht beliebig lange warten.
- Aus rechtlicher Sicht empfiehlt sich die Schadensmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Unfallereignis.
Wichtig: Verzögertes Handeln kann zur Kürzung oder Ablehnung von Leistungen führen. Im Zweifel: Unfall so früh wie möglich anwaltlich melden lassen.
Was darf die gegnerische Versicherung verlangen?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf nur Informationen verlangen, die zur Prüfung und Regulierung des Schadens notwendig sind.
Zulässig sind u. a.:
- Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung (zur Auszahlung)
- Informationen zum Unfallhergang (idealerweise per Protokoll)
- Einblick in das Gutachten, falls Sie Ansprüche geltend machen
- Belege zu konkreten Kostenpositionen (z. B. Mietwagenrechnung, Reparaturbelege)
Unzulässig sind z. B.:
- Forderungen nach lückenlosen Aussagen ohne Anwalt
- Unterschrift unter vorformulierte Schuldanerkenntnisse
- Preisgabe sensibler medizinischer Daten ohne konkrete Relevanz
Tipp: Geben Sie keine Informationen am Telefon preis. Lassen Sie die Kommunikation über Ihren Anwalt laufen. Das ist sicherer und spart Nerven.
Muss ich mit der gegnerischen Versicherung telefonieren?
Nein! Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, mit der gegnerischen Versicherung telefonisch zu kommunizieren.
Viele Versicherer rufen unmittelbar nach einem Unfall an und stellen sich freundlich als “Unfallmanager” oder “Sachbearbeiter” vor. Ziel ist es, Informationen zu sammeln, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
Risiken bei einem Telefonat:
- Unbedachte Aussagen (“Ich hab vielleicht auch zu spät gebremst”)
- Mangelnde Beweisbarkeit des Gesagten
- Mündliche Absprachen ohne Nachweis
Ihre Rechte:
- Sie können jeden Kontakt ablehnen
- Sie dürfen um ausschließlich schriftliche Kommunikation bitten
- Sie können auf Ihren Anwalt verweisen, der alles Weitere regelt
Tipp: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen und Inhalt jedes Anrufs. Oder noch besser: Nehmen Sie keine Anrufe der gegnerischen Versicherung an.
Datenschutz: Was darf an wen weitergegeben werden?
Der Datenschutz spielt auch im Schadenfall eine Rolle. Sowohl Ihre eigene als auch die gegnerische Versicherung dürfen nicht beliebig Daten weitergeben oder von Ihnen verlangen.
Was ist erlaubt?
- Weitergabe Ihrer Daten an Gutachter, wenn Sie damit einverstanden sind
- Austausch zwischen den Versicherungen, soweit es um die Abwicklung des konkreten Unfalls geht
Was ist kritisch oder unzulässig?
- Herausgabe von medizinischen Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung
- Vollmachten, die der Versicherung Zugang zu allen Schadensakten oder sogar Ihrer Krankenkasse geben
- Weitergabe von Informationen an Dritte (z. B. Detekteien) ohne Anlass
Tipp: Unterschreiben Sie keine pauschalen Vollmachten. Lassen Sie alles juristisch prüfen. Im Zweifel: “Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung”.
Kommunikation auf Augenhöhe: Ihre Rechte im Kontakt mit Versicherungen
Versicherungen treten oft sehr bestimmend auf. Sie nutzen ihre Routine, um Geschädigte zu verunsichern. Wichtig ist, dass Sie Ihre Position kennen:
Sie dürfen:
- auf schriftlicher Kommunikation bestehen
- sich durch einen Anwalt vertreten lassen (bei Fremdverschulden kostenlos)
- auf Ihr eigenes Gutachten vertrauen
- eine eigene Werkstatt wählen
Sie müssen nicht:
- telefonisch erreichbar sein
- Formulare ausfüllen, die Ihnen nicht plausibel erscheinen
- Informationen preisgeben, die über das Nötige hinausgehen
Tipp: Bleiben Sie sachlich und klar. Je weniger Sie direkt mit der gegnerischen Versicherung zu tun haben, desto besser. Das übernimmt Ihr Anwalt.
Fazit: Informiert, vorbereitet, souverän auftreten
Nach einem Unfall haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch umfangreiche Rechte – gerade gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Deshalb gilt:
- Fristen einhalten
- Nicht mehr preisgeben als nötig
- Kontakt professionell kanalisieren – idealerweise über einen Anwalt
So bleiben Sie auf Augenhöhe – und die Versicherung weiß: Hier gibt es keinen Spielraum für Kürzungen oder Tricks.