Carsharing-Unfall – was Sie bei Schäden mit einem geteilten Auto beachten müssen
Ein Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug wirft oft zusätzliche Fragen auf: Wer zahlt den Schaden? Gilt meine Versicherung? Und was passiert bei Eigenverschulden? Ob Anbieter wie SHARE NOW, Sixt Share oder Miles – bei geteilten Autos gelten besondere Regeln, die jeder Nutzer kennen sollte, um unangenehme Kosten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Was ist nach einem Carsharing-Unfall zu tun?
Die ersten Schritte unterscheiden sich kaum von einem normalen Verkehrsunfall – beachten Sie unbedingt auch unseren Beitrag: Autounfall – was tun?:
Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, Polizei rufen
Fotos vom Schaden und Unfallort machen
Keine Schuldanerkenntnis abgeben
Kundendienst des Carsharing-Anbieters sofort kontaktieren – meist über App oder Hotline
Unfallbericht ausfüllen (teilweise in der App integriert)
Achtung: Wird der Anbieter nicht sofort informiert, droht bei einigen Verträgen ein Verlust des Versicherungsschutzes.
Wer zahlt bei einem Carsharing-Unfall?
Die meisten Carsharing-Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Details hängen jedoch vom Anbieter und gewählten Tarif ab. Typische Modelle:
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Mit Selbstbeteiligung: Nutzer zahlen z. B. 350–1.000 € selbst
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Ohne Selbstbeteiligung: Nur mit Zusatzpaket oder höherem Tarif buchbar
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Bei Verstoß gegen die AGB (z. B. Alkohol, Nichtmelden, verbotene Nutzung) haftet der Nutzer voll – auch bei eigentlich versicherten Schäden
Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Kaskoversicherung abgedeckt, Personenschäden oder Schäden Dritter über die Haftpflicht.
Was sollten Sie rechtlich und finanziell beachten?
- AGB prüfen, vor allem vor der ersten Nutzung – manche schließen bestimmte Nutzungen (z. B. Auslandsfahrten) aus
- Bei unverschuldetem Unfall haben Sie als Nutzer Anspruch auf vollen Schadenersatz durch die gegnerische Versicherung
- Lassen Sie den Fall von einem Anwalt prüfen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder die Abrechnung durch den Anbieter fehlerhaft wirkt
- Bei Personenschäden oder strittiger Lage kann ein Kfz-Gutachten sinnvoll sein – selbst bei Mietfahrzeugen