Carsharing-Unfall – was Sie bei Schäden mit einem geteilten Auto beachten müssen

Ein Unfall mit einem Carsharing-Fahrzeug wirft oft zusätzliche Fragen auf: Wer zahlt den Schaden? Gilt meine Versicherung? Und was passiert bei Eigenverschulden? Ob Anbieter wie SHARE NOW, Sixt Share oder Miles – bei geteilten Autos gelten besondere Regeln, die jeder Nutzer kennen sollte, um unangenehme Kosten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Was ist nach einem Carsharing-Unfall zu tun?

Die ersten Schritte unterscheiden sich kaum von einem normalen Verkehrsunfall – beachten Sie unbedingt auch unseren Beitrag: Autounfall – was tun?:

  1. Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, Polizei rufen

  2. Fotos vom Schaden und Unfallort machen

  3. Keine Schuldanerkenntnis abgeben

  4. Kundendienst des Carsharing-Anbieters sofort kontaktieren – meist über App oder Hotline

  5. Unfallbericht ausfüllen (teilweise in der App integriert)

Achtung: Wird der Anbieter nicht sofort informiert, droht bei einigen Verträgen ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Wer zahlt bei einem Carsharing-Unfall?

Die meisten Carsharing-Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Details hängen jedoch vom Anbieter und gewählten Tarif ab. Typische Modelle:

  • Mit Selbstbeteiligung: Nutzer zahlen z. B. 350–1.000 € selbst

  • Ohne Selbstbeteiligung: Nur mit Zusatzpaket oder höherem Tarif buchbar

  • Bei Verstoß gegen die AGB (z. B. Alkohol, Nichtmelden, verbotene Nutzung) haftet der Nutzer voll – auch bei eigentlich versicherten Schäden

Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Kaskoversicherung abgedeckt, Personenschäden oder Schäden Dritter über die Haftpflicht.

Was sollten Sie rechtlich und finanziell beachten?

  • AGB prüfen, vor allem vor der ersten Nutzung – manche schließen bestimmte Nutzungen (z. B. Auslandsfahrten) aus
  • Bei unverschuldetem Unfall haben Sie als Nutzer Anspruch auf vollen Schadenersatz durch die gegnerische Versicherung
  • Lassen Sie den Fall von einem Anwalt prüfen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder die Abrechnung durch den Anbieter fehlerhaft wirkt
  • Bei Personenschäden oder strittiger Lage kann ein Kfz-Gutachten sinnvoll sein – selbst bei Mietfahrzeugen