Differenzbesteuerung – was sie beim Autokauf und nach einem Unfall bedeutet

Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Regelung im Umsatzsteuerrecht, die insbesondere beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge durch Händler eine Rolle spielt. Für Privatkäufer mag sie auf den ersten Blick unbemerkt bleiben – doch sie beeinflusst den Fahrzeugpreis, die Rechnungsstellung und ggf. die Schadensregulierung nach einem Unfall. Wer versteht, wie die Differenzbesteuerung funktioniert, kann besser vergleichen und korrekt abrechnen.

Was ist Differenzbesteuerung und wann wird sie angewendet?

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG gilt für Händler, die gebrauchte Waren (z. B. Autos) verkaufen, die sie von Privatpersonen oder nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern erworben haben. Dabei wird die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben.

Beispiel:
Einkaufspreis: 8.000 €
Verkaufspreis: 10.000 €
Versteuerung erfolgt nur auf 2.000 € (die Differenz)

Typisch ist diese Methode beim Gebrauchtwagenhandel, da sie dem Händler einen Preisvorteil im Vergleich zur Regelbesteuerung verschaffen kann.

Was bedeutet Differenzbesteuerung für Käufer?

Für Käufer – insbesondere Privatpersonen – ändert sich beim Bezahlen nichts am Endpreis. Aber: Auf der Rechnung steht keine separat ausgewiesene Mehrwertsteuer. Das hat folgende Auswirkungen:

  • Kein Vorsteuerabzug möglich, auch nicht für Gewerbekunden

  • Die Rechnung enthält meist den Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“

  • Für Unfallgeschädigte bedeutet das: Die Mehrwertsteuer ist nicht gesondert erstattungsfähig, da sie nicht ausgewiesen wurde

Wichtig: Wer ein differenzbesteuertes Fahrzeug besitzt und einen Unfall hat, sollte das dem Gutachter mitteilen – damit die korrekte Abrechnung erfolgt.

Wie wirkt sich Differenzbesteuerung bei der Schadenregulierung aus?

Wird ein Fahrzeug mit Differenzbesteuerung bei einem Unfall beschädigt oder erleidet einen Totalschaden, hat das Auswirkungen auf die Erstattung durch die Versicherung:

  • Bei fiktiver Abrechnung wird keine Mehrwertsteuer ersetzt

  • Bei konkreter Reparatur mit Rechnung wird nur tatsächlich gezahlte MwSt berücksichtigt

  • Die Einstufung des Wagens als differenzbesteuert kann sich auf Wiederbeschaffungswert und Restwert auswirken

Fazit: Die Differenzbesteuerung ist vor allem für Versicherungen und Gutachter relevant, aber auch für Sie als Fahrzeughalter wichtig – besonders im Schadensfall. Achten Sie bei einem Fahrzeugkauf stets auf den Hinweis zur Besteuerungsart in der Rechnung.