Direktregulierung – was sie bedeutet und wann Vorsicht geboten ist

Nach einem Unfall bieten viele Versicherungen eine sogenannte Direktregulierung an. Das klingt bequem – schließlich kümmert sich die gegnerische Versicherung „direkt“ um alles. Doch genau hier liegt das Problem: Die Interessen der Versicherung und des Unfallgeschädigten gehen oft auseinander. Wer nicht aufpasst, verschenkt Geld oder verzichtet ungewollt auf Rechte.

Was ist eine Direktregulierung?

Bei der Direktregulierung übernimmt die gegnerische Versicherung aktiv die Schadenregulierung. Sie kontaktiert Sie als Geschädigten, schlägt Werkstätten oder Gutachter vor und bietet an, den gesamten Ablauf zu koordinieren.

Ziel ist es, den Fall schnell und kostengünstig abzuschließen – aus Sicht der Versicherung. Für Sie als Geschädigter bedeutet das oft:

  • keine freie Wahl des Gutachters oder Anwalts

  • keine unabhängige Interessenvertretung

  • Gefahr von gekürzten Schadenpositionen

Gerade wenn es um Wertminderung, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld geht, wird bei Direktregulierungen häufig weniger erstattet als möglich wäre.

Welche Rechte haben Geschädigte trotz Direktregulierung?

Auch wenn die gegnerische Versicherung Sie kontaktiert, behalten Sie alle Rechte:

  • Sie dürfen einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen

  • Sie haben Anspruch auf einen Anwalt Ihrer Wahl, der Sie unabhängig berät

  • Die Kosten für Gutachter und Anwalt trägt die gegnerische Versicherung, wenn Sie keine Mitschuld tragen

  • Sie müssen kein Angebot der Versicherung annehmen

Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Oft wird suggeriert, dass eine eigene Einschaltung von Experten den Prozess verzögert – in Wahrheit sichern Sie sich so erst Ihre vollen Ansprüche.

Fazit – Direktregulierung klingt gut, kann aber teuer werden

Die Direktregulierung ist ein Angebot der Versicherung – kein Zwang. Geschädigte sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung ihre Interessen optimal vertritt. Wer sicher gehen will, sollte einen unabhängigen Gutachter und einen spezialisierten Anwalt einschalten. Nur so lässt sich vermeiden, dass wichtige Posten – wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Reparaturdetails oder Wertminderung – nicht oder nur teilweise erstattet werden.