Ersatzfahrzeug nach einem Unfall – was Ihnen zusteht und was Sie beachten sollten
Nach einem Autounfall ist das eigene Fahrzeug oft nicht mehr fahrbereit – sei es durch eine Reparaturdauer oder einen wirtschaftlichen Totalschaden. In vielen Fällen steht Ihnen als unschuldig Geschädigtem ein Ersatzfahrzeug zu. Doch nicht jeder Mietwagen wird automatisch erstattet. Es kommt auf Notwendigkeit, Dauer und Fahrzeugklasse an. Wer seine Rechte kennt, vermeidet unnötige Kosten – und sichert sich volle Mobilität.
Wer hat Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug nach einem Unfall?
Welche Fahrzeugklasse steht mir als Ersatz zu?
Grundsätzlich haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein Mietfahrzeug – auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die Voraussetzungen:
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Ihr Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher oder nicht nutzbar
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Sie sind auf das Fahrzeug angewiesen (z. B. für Beruf, Familie, Arztfahrten)
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Die Anmietdauer entspricht der Reparaturdauer oder der Wiederbeschaffungsdauer
Kein Anspruch besteht, wenn Sie kein Nutzungsinteresse nachweisen können – etwa bei vorhandenem Zweitwagen oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Sie haben Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug – nicht auf ein besseres. Die Mietwagenklasse muss der Ihres verunfallten Autos entsprechen. Beispiel:
Kompaktklasse (z. B. Golf) → Ersatz in derselben Klasse
Luxusklasse → ebenfalls gleichwertig, ggf. mit Nachweis der regelmäßigen Nutzung
Falls Sie ein Fahrzeug höherer Klasse anmieten, trägt die Versicherung nicht die vollen Kosten. Umgekehrt kann ein günstigeres Fahrzeug gewählt werden – dann besteht ggf. zusätzlich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Was sollten Sie bei der Abrechnung des Ersatzfahrzeugs beachten?
Mieten Sie nicht zu teuer – Versicherungen erstatten meist nur Normaltarife, keine Unfallersatztarife
Dokumentieren Sie die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
Bewahren Sie den Mietvertrag, Tankquittungen und Rechnungen auf
Anwaltsberatung lohnt sich, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt
Alternativ zur Anmietung: Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie auf Ersatz verzichten
Fazit: Ein Ersatzfahrzeug hilft, mobil zu bleiben – aber nur bei richtiger Vorgehensweise werden die Kosten auch vollständig übernommen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt oder Gutachter beraten.