Fristsetzung zur Reparatur – wann sie erforderlich ist und wie Sie richtig vorgehen

Nach einem Autounfall kann es vorkommen, dass Sie das Fahrzeug reparieren lassen möchten – doch die gegnerische Versicherung reagiert nur zögerlich oder gar nicht. In solchen Fällen ist eine Fristsetzung zur Reparatur entscheidend, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Regulierung rechtssicher voranzutreiben.

Was ist eine Fristsetzung zur Reparatur und wann ist sie erforderlich?

Eine Fristsetzung zur Reparatur bedeutet, dass der Geschädigte oder Eigentümer dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Versicherung eine klare, schriftliche Frist setzt, innerhalb derer:

  • die Reparatur freigegeben,

  • ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt oder

  • die Schadenregulierung abgeschlossen sein muss.

Eine Fristsetzung ist z. B. erforderlich:

  • bei Verzögerung durch die gegnerische Versicherung

  • wenn der Schadenverursacher nicht reagiert

  • zur Vorbereitung auf weitere rechtliche Schritte, wie Rücktritt, Selbstvornahme oder Ersatzbeschaffung

Wie wird eine Frist korrekt gesetzt?

Damit eine Fristsetzung wirksam ist, sollte sie:

  • schriftlich erfolgen (per Einschreiben, Fax oder Mail mit Zustellnachweis)

  • eine konkrete Handlung fordern (z. B. „Freigabe der Reparatur bis zum [Datum]“)

  • eine angemessene Frist enthalten (in der Regel 7 bis 14 Tage, je nach Komplexität)

  • mit einem Hinweis auf die Folgen bei Fristversäumnis versehen sein (z. B. Ersatzvornahme oder Schadensersatz)

Beispiel:
„Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 15.05. zur Freigabe der Reparatur. Nach Fristablauf behalte ich mir vor, die Reparatur in Eigenregie durchführen zu lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.“

Was passiert, wenn keine Reaktion erfolgt oder die Frist verstreicht?

  • Reagiert die Gegenseite nicht oder verweigert die Regulierung innerhalb der Frist, haben Sie folgende Optionen:

    • Selbstvornahme der Reparatur auf eigene Rechnung, mit späterem Ersatzanspruch

    • Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Verzugs

    • Ersatzbeschaffung bei Totalschaden, unter Einhaltung der 130-Prozent-Regel

    • Einschaltung eines Anwalts, um die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen

    Fazit: Eine korrekt gesetzte Frist ist rechtlich verbindlich und schützt Sie vor Verzögerungen oder Taktiken der Versicherung. Wer nach Fristsetzung eigenständig handelt, kann rechtssicher vorgehen und volle Erstattung verlangen.