Gegengutachten – wenn das erste Gutachten zweifelhaft ist

Nicht jedes Gutachten ist im Sinne des Geschädigten. Vor allem dann, wenn es von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde, besteht die Gefahr, dass der Schaden zu niedrig bewertet oder wichtige Positionen ausgelassen werden. In solchen Fällen haben Sie das Recht, ein Gegengutachten erstellen zu lassen – durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.

Was ist ein Gegengutachten und wann ist es sinnvoll?

Ein Gegengutachten ist ein zweites, unabhängiges Gutachten, das erstellt wird, wenn das erste Gutachten:

  • offensichtliche Mängel oder Lücken aufweist

  • den Schaden zu gering bewertet

  • Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall ignoriert

  • nicht von einem neutralen Gutachter, sondern im Auftrag der Versicherung erstellt wurde

Besonders bei Totalschäden, Nutzungsausfall oder strittigen Sachverhalten ist ein Gegengutachten häufig entscheidend für die korrekte Schadenregulierung.

Wer darf ein Gegengutachten erstellen – und was kostet es?

Ein Gegengutachten wird von einem freien, unabhängigen Kfz-Gutachter durchgeführt. Die Kosten richten sich meist – wie beim Erstgutachten – nach der Schadenhöhe. Wichtig:

  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für das Gegengutachten, sofern es notwendig war

  • Bei Mitschuld oder Bagatellschäden kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen oder nur anteilig erstattet bekommen

  • Ein Anwalt kann im Vorfeld prüfen, ob ein Gegengutachten juristisch und wirtschaftlich sinnvoll ist

Wie geht man bei einem Gegengutachten richtig vor?

  1. Gutachten der Versicherung prüfen lassen – idealerweise durch einen Anwalt oder eigenen Gutachter

  2. Keine voreiligen Unterschriften oder Reparaturfreigaben, solange Zweifel bestehen

  3. Unabhängigen Gutachter beauftragen, der neutral prüft und ein vollständiges Gegengutachten erstellt

  4. Gegengutachten der Versicherung vorlegen – ggf. rechtliche Schritte einleiten, wenn keine Einigung erzielt wird

Fazit: Ein Gegengutachten schützt Ihre Rechte als Geschädigter, wenn das Erstgutachten zu Ihrem Nachteil ausfällt. Es ist ein wirksames Mittel, um realistische Schadenpositionen durchzusetzen und Kürzungen zu verhindern.