Instanzenweg – wie Gerichtsverfahren in Deutschland ablaufen
Wer nach einem Unfall seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen will, landet nicht automatisch beim höchsten Gericht. In Deutschland gilt der sogenannte Instanzenweg. Das bedeutet: Ein Streitfall wird zunächst vor einem Gericht erster Instanz verhandelt. Wird das Urteil angefochten, kann der Fall durch mehrere gerichtliche Instanzen gehen – jeweils mit steigender Zuständigkeit. Der Instanzenweg sichert eine mehrstufige Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen.
Was ist der Instanzenweg?
Der Instanzenweg beschreibt die Reihenfolge gerichtlicher Zuständigkeiten in einem Zivilverfahren. Jede Stufe wird als „Instanz“ bezeichnet. Ziel ist es, Urteile überprüfen zu lassen, wenn eine Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.
Im Zivilrecht – z. B. bei Streitigkeiten um Unfallregulierung – sieht der Instanzenweg so aus:
1. Instanz: Amtsgericht (bei Streitwert bis 5.000 €) oder Landgericht
2. Instanz: Berufung zum Landgericht oder Oberlandesgericht
3. Instanz: Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) – nur bei grundsätzlicher Bedeutung
Nicht jeder Fall gelangt bis zur höchsten Instanz – viele Streitigkeiten werden in der 1. oder 2. Instanz endgültig entschieden.
Wann ist der Instanzenweg relevant für Unfallgeschädigte?
Der Instanzenweg spielt eine Rolle, wenn:
die Versicherung Ihre Ansprüche ablehnt oder kürzt
es zu einem Gerichtsverfahren wegen Schadenshöhe, Schuldfrage oder Schmerzensgeld kommt
Sie gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen möchten (z. B. Berufung)
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie in erster Instanz z. B. nur einen Teil des Schadens zugesprochen bekommen, können Sie in die nächste Instanz gehen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was sollten Sie beim Instanzenweg beachten?
Jede Instanz kostet Zeit und Geld – lassen Sie sich vorab anwaltlich beraten
Fristen sind entscheidend – Berufung oder Revision müssen innerhalb weniger Wochen eingelegt werden
Nicht jede Entscheidung ist anfechtbar – es muss ein Rechtsmittelgrund vorliegen
Der Instanzenweg ist kein neuer Prozess – die nächste Instanz prüft die vorherige Entscheidung
Fazit: Der Instanzenweg ermöglicht eine gerichtliche Überprüfung, erfordert aber juristisches Fachwissen, Fristkontrolle und Strategie. Unfallgeschädigte sollten den Weg nie ohne einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beschreiten.