Klagefrist – Wie lange Sie nach einem Unfall Ihre Ansprüche geltend machen können

Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte nicht unbegrenzt Zeit, um Ansprüche durchzusetzen. Die sogenannte Klagefrist beschreibt den Zeitraum, in dem Sie Ihre Forderungen – etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld – gerichtlich geltend machen können. Nach Ablauf der Frist verjährt der Anspruch – und Sie gehen leer aus.

Wie lang ist die Klagefrist nach einem Unfall?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche nach einem Unfall beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem:

  • sich der Unfall ereignet hat und

  • Sie von Schaden und Verursacher Kenntnis erlangt haben

Beispiel: Unfall am 10.08.2022 → Fristbeginn: 31.12.2022 → Fristende: 31.12.2025

Wichtig: Die Frist gilt nicht für die Einreichung bei der Versicherung, sondern für die gerichtliche Geltendmachung, also eine Klage.

Wann ist schnelles Handeln wichtig?

Auch wenn die Klagefrist lang erscheint, kann in bestimmten Fällen frühes Handeln entscheidend sein:

  • Wenn die Versicherung nicht zahlt oder unrechtmäßig kürzt

  • Bei streitiger Schuldfrage oder wenn der Gegner nicht reagiert

  • Wenn der Schaden erst später erkennbar wird

  • Bei Schmerzensgeld oder Folgeschäden, z. B. nach ärztlicher Diagnose

Tipp: In vielen Fällen kann bereits vor Ablauf der Frist eine gerichtliche oder anwaltliche Mahnung sinnvoll sein, um z. B. Verjährung zu hemmen.

Wie können Sie die Klagefrist unterbrechen oder hemmen?

Die Verjährung kann z. B. gehemmt oder unterbrochen werden durch:

  • Klageerhebung beim zuständigen Gericht (siehe auch Instanzenweg)

  • Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren

  • Verhandlungen mit der Versicherung (Verjährung ruht während ernsthafter Verhandlungen)

  • Antrag auf Beweissicherungsverfahren

Fazit: Wer Ansprüche aus einem Unfall durchsetzen will, sollte die Verjährungsfrist im Blick behalten. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt beraten, um Fristversäumnisse und Rechtsverluste zu vermeiden.