Laufleistung bei Wertminderung – wie viele Kilometer den Schaden beeinflussen
Die Laufleistung eines Fahrzeugs spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung nach einem Unfall geltend gemacht werden kann. Je höher der Kilometerstand, desto geringer ist in der Regel die Wertminderung – doch pauschale Ausschlüsse gibt es nicht. Auch Fahrzeuge mit über 100.000 km Laufleistung können noch eine Wertminderung erfahren, wenn Zustand, Alter und Marktwert es rechtfertigen.
Was ist Wertminderung – und warum ist die Laufleistung dabei wichtig?
Die Wertminderung (merkantiler Minderwert) bezeichnet den bleibenden Wertverlust eines Fahrzeugs, der selbst nach fachgerechter Reparatur entsteht – einfach weil das Fahrzeug nun als unfallbeschädigt gilt.
Die Laufleistung beeinflusst die Höhe der Wertminderung maßgeblich:
Niedrige Kilometerstände → höhere Wertminderung
Hohe Laufleistungen → geringere oder keine Wertminderung
Kombination mit anderen Faktoren (z. B. Alter, Pflegezustand, Fahrzeugklasse) ist entscheidend
Ein fast neues Fahrzeug mit 15.000 km wird bei einem identischen Schaden stärker im Wert fallen als ein älteres Auto mit 150.000 km.
Gibt es eine Grenze, ab wann keine Wertminderung mehr möglich ist?
Früher galt eine starre Grenze von 100.000 km Laufleistung, ab der keine Wertminderung mehr angenommen wurde. Diese Sichtweise ist heute überholt. Gerichte und Sachverständige entscheiden differenzierter, unter Berücksichtigung von:
Zustand und Pflege des Fahrzeugs
Art und Schwere des Schadens
Marktgängigkeit und Wiederverkaufswert
Ob ein Privatverkauf ohne Offenlegung des Unfalls realistisch wäre
Ein gut erhaltener BMW oder Audi mit 130.000 km kann je nach Schadensbild durchaus noch eine Wertminderung erfahren – vor allem, wenn es sich um eine höherwertige Fahrzeugklasse handelt.
Wie wird die Wertminderung unter Berücksichtigung der Laufleistung berechnet?
Es gibt verschiedene Rechenmodelle – häufig genutzt werden Formeln wie Methode Ruhkopf-Sahm, Methode Halbgewachs oder Berechnungen nach BVSK-Kriterien.
Einflüsse bei der Berechnung:
Fahrzeugalter und Laufleistung
Reparaturkosten
Art des Schadens
Marktwertentwicklung
Tipp: Lassen Sie die Wertminderung immer im Rahmen eines Gutachtens durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen ermitteln. Versicherungen versuchen häufig, Wertminderungen bei hoher Laufleistung komplett abzulehnen – zu Unrecht, wenn die Gesamtumstände dagegensprechen. Holen Sie im Zweifel Unterstützung von einem Verkehrsanwalt hinzu.
Fazit: Die Laufleistung ist ein zentraler Faktor bei der Wertminderung – aber kein Ausschlusskriterium. Auch ältere und viel gefahrene Fahrzeuge können Anspruch auf Wertausgleich haben, wenn Zustand und Marktwert es rechtfertigen.