Mietwagenklasse – Welche Fahrzeugklasse steht Ihnen nach einem Unfall zu?
Nach einem Unfall ersetzt die gegnerische Versicherung bei einem Haftpflichtschaden in vielen Fällen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen). Dabei ist entscheidend, in welcher Mietwagenklasse Sie ein Fahrzeug anmieten. Nur wer ein angemessenes Fahrzeug auf Basis der vorherigen Fahrzeugklasse nutzt, erhält die Kosten vollständig erstattet. Falsche oder zu hohe Klassen führen schnell zu Kürzungen durch die Versicherung.
Was ist eine Mietwagenklasse?
Mietwagenklassen sind Kategorisierungen von Mietfahrzeugen, die nach Größe, Ausstattung, Leistung und Preis gestaffelt werden. Die meisten Anbieter orientieren sich an Schwacke-Klassen oder SIPP-Codes (z. B. Golf-Klasse, Oberklasse, Kleinwagen).
Beispielhafte Klassen:
Mini / Economy: VW Up, Toyota Aygo
Kompaktklasse: VW Golf, Opel Astra
Mittelklasse: BMW 3er, Audi A4
Oberklasse: Mercedes E-Klasse, BMW 5er
SUV / Transporter / Sonderklassen je nach Anbieter
Die Versicherung übernimmt nur die Klasse, die dem verunfallten Fahrzeug entspricht – nicht mehr.
Welche Mietwagenklasse wird nach einem Unfall erstattet?
Erstattet wird in der Regel die Klasse, die dem verunfallten Fahrzeug vergleichbar ist. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Gleichwertigkeit ist entscheidend – kein Anspruch auf höherklassigen Wagen
Bei Anmietung eines günstigeren Fahrzeugs kann zusätzlich Nutzungsausfall geltend gemacht werden
Bei Luxusfahrzeugen (z. B. Porsche, AMG, Tesla) wird oft genau geprüft, ob eine so hohe Klasse erforderlich ist
Auch der tatsächliche Nutzungsbedarf spielt eine Rolle – z. B. bei Rentnern oder Wenigfahrern
Tipp: Dokumentieren Sie den Nutzungszweck und vergleichen Sie die Mietwagenangebote – nicht jeder Tarif ist erstattungsfähig.
Was ist bei der Abrechnung der Mietwagenklasse zu beachten?
Unfallersatztarife (teurer, kurzfristig verfügbar) werden oft nur teilweise erstattet – Versicherungen berufen sich auf „Normaltarife“
Zusatzkosten (z. B. Versicherungen, Tankpauschalen) müssen begründet und notwendig sein
Abzüge wegen ersparter Eigenkosten (z. B. weniger Wartung beim Mietwagen) sind möglich – meist pauschal mit ca. 10 %
Bei falscher Mietwagenklasse drohen Kürzungen oder komplette Ablehnung
Fazit: Die richtige Mietwagenklasse entscheidet darüber, ob die Versicherung Ihre Mietwagenkosten vollständig oder nur teilweise übernimmt. Wer sich vorher informiert oder anwaltlich beraten lässt, vermeidet unnötige Kürzungen.