Ordnungswidrigkeit – was sie im Straßenverkehr bedeutet und wann sie relevant wird

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn jemand gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ohne dabei eine Straftat zu begehen. Im Straßenverkehr sind das z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Handy am Steuer. Sie gelten als weniger schwerwiegendes Fehlverhalten, können aber dennoch Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen – und bei einem Unfall auch Auswirkungen auf die Haftung haben.

Was zählt als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?

Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind:

Diese Verstöße werden mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten geahndet – geregelt im Bußgeldkatalog.

Was sind die Folgen einer Ordnungswidrigkeit?

Je nach Schwere des Verstoßes drohen:

  • Bußgelder

  • Punkte in Flensburg (ab 1 Punkt)

  • Fahrverbote (ab 1 Monat bei groben Verstößen)

  • Verfahrenskosten und Verwaltungsgebühren

Bei bestimmten Verstößen – etwa innerorts 21 km/h zu schnell oder mehr – droht sofort ein Punkt. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann die Fahrerlaubnis infrage stehen.

Hat eine Ordnungswidrigkeit Einfluss auf die Unfallregulierung?

Ja, unter Umständen:

  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit unfallursächlich war (z. B. zu schnell gefahren), kann sie zu einem Mitverschulden führen

  • Bei klaren Verstößen (z. B. Rotlichtfahrt) kann eine Haftungsquote angepasst werden

  • Auch bei Personenschäden wird geprüft, ob ein Verkehrsverstoß zur Verschärfung der Folgen beigetragen hat

  • Wer bei einem Unfall eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss mit einer Reduzierung seiner Ansprüche rechnen

Fazit: Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten – können aber rechtlich und finanziell weitreichende Folgen haben. Besonders bei Unfällen ist es wichtig, die eigene Verantwortung prüfen zu lassen, bevor man Aussagen trifft oder Vorwürfe akzeptiert.