Reparaturkostenübernahme – wer zahlt nach einem Unfall die Reparatur?

Nach einem Unfall ist häufig unklar: Wer übernimmt die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs? Die Antwort hängt davon ab, wer Schuld am Unfall trägt und ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Besonders bei unverschuldeten Unfällen steht dem Geschädigten die Reparaturkostenübernahme in voller Höhe durch die gegnerische Haftpflichtversicherung zu – inklusive Gutachter- und Anwaltskosten.

Wer übernimmt die Reparaturkosten bei einem unverschuldeten Unfall?

Im Haftpflichtfall (also wenn Sie nicht schuld sind) gilt:

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle Reparaturkosten in voller Höhe übernehmen

  • Dazu zählen:

    • Reparatur laut Gutachten

    • Ersatzteile, Lohnkosten, UPE-Aufschläge

    • Verbringungskosten zur Lackiererei

  • Auch Gutachterkosten und Anwaltskosten sind Teil der Regulierung

Wichtig: Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl – die Versicherung darf Sie nicht an Partnerbetriebe verweisen.

Wann zahlt die eigene Kaskoversicherung?

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder der Gegner nicht haftet:

  • Dann kommt ggf. Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden auf

  • Dabei wird jedoch:

    • Ihre Selbstbeteiligung abgezogen

    • Ihr Schadenfreiheitsrabatt belastet

  • Eine Reparaturkostenübernahme durch die Kasko sollte daher gut abgewogen werden – vor allem bei kleineren Schäden

Bei Wildunfällen, Vandalismus oder Elementarschäden greift ggf. auch die Teilkasko.

Was sollten Sie als Geschädigter beachten?

  • Lassen Sie die Schadenhöhe durch einen unabhängigen Gutachter ermitteln

  • Beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt, der Ihre Ansprüche korrekt einfordert

  • Reparieren Sie erst, wenn die Haftungsfrage geklärt ist – oder holen Sie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Versicherung ein

  • Auch bei fiktiver Abrechnung haben Sie Anspruch auf die netto Reparaturkosten laut Gutachten

Fazit: Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung Ihre Reparaturkosten in voller Höhe – wenn Sie Ihre Rechte kennen und korrekt vorgehen. Verlassen Sie sich nicht auf die Versicherung des Gegners, sondern setzen Sie auf unabhängige Unterstützung.