Restwert – was Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist

Nach einem Unfall stellt sich häufig die Frage: Was ist mein beschädigtes Auto noch wert? Die Antwort darauf liefert der sogenannte Restwert. Er gibt an, welchen Betrag Sie für das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch erzielen könnten – etwa bei einem Händler, Verwerter oder über eine Restwertbörse. Der Restwert spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und wie viel Ihnen die Versicherung ersetzt.

Was bedeutet Restwert im Rahmen der Schadenregulierung?

Der Restwert ist der Marktwert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand, also:

  • Was ein Käufer noch dafür zahlen würde, z. B. zur Reparatur oder zum Ausschlachten

  • Nicht zu verwechseln mit dem Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall)

Die Formel bei Totalschaden:

Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungsbetrag

Beispiel:
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
Restwert: 2.000 €
→ Sie erhalten 8.000 € von der Versicherung

Wer bestimmt den Restwert – und wie?

Der Kfz-Gutachter beziffert den Restwert im Gutachten anhand:

  • von regionalen Händlerangeboten

  • Restwertbörsen

  • Zustand, Laufleistung, Baujahr und Reparaturfähigkeit

  • aktuellen Marktverhältnissen

Die gegnerische Versicherung darf nicht einfach eigene, weit entfernte Restwertangebote ansetzen, um die Entschädigung zu kürzen. Maßgeblich ist das höchste seriöse Angebot am regionalen Markt.

Was sollten Geschädigte beim Restwert beachten?

  • Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst, bevor das Gutachten vorliegt und alle rechtlichen Fragen geklärt sind

  • Achten Sie darauf, dass der Gutachter unabhängig ist – nicht im Auftrag der gegnerischen Versicherung

  • Wird ein höheres Restwertangebot von der Versicherung vorgelegt, sollten Sie dieses prüfen lassen

  • Sie dürfen in der Regel das Fahrzeug zum im Gutachten angegebenen Restwert veräußern – auch wenn es anderswo mehr geben würde

Fazit: Der Restwert ist ein zentraler Baustein bei der Schadenabrechnung nach Totalschaden. Wer ihn kennt, richtig einschätzt und gut beraten ist, sichert sich die faire Entschädigung ohne unnötige Kürzungen.