Schadensersatz – was Sie nach einem Unfall ersetzt bekommen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf vollen Schadensersatz. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle Kosten ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind – nicht nur die Reparatur. Dazu gehören auch Mietwagen, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und mehr. Wichtig ist: Nur wer seine Ansprüche kennt, kann sie vollständig durchsetzen.
Was gehört zum Schadensersatz nach einem Unfall?
Erstattet werden u. a.:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
Wertminderung des Fahrzeugs
Kosten für den Gutachter
Anwaltskosten (bei unverschuldetem Unfall vollständig)
Abschlepp- und Standkosten
Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Therapien
Schmerzensgeld bei Verletzungen
Verdienstausfall und ggf. Haushaltsführungsschaden
Fahrtkosten, z. B. zu Ärzten, Gutachter, Werkstatt
Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Schäden unfallbedingt entstanden sind und belegt werden können.
Wer zahlt den Schadensersatz – und wann?
Bei einem unverschuldeten Unfall:
➤ Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt den gesamten SchadensersatzBei Teilschuld:
➤ Die Kosten werden anteilig nach Haftungsquote aufgeteiltBei eigener Schuld:
➤ Die eigene Kaskoversicherung übernimmt den Sachschaden (ggf. mit Selbstbeteiligung und Rückstufung)
Die Zahlung erfolgt in der Regel nach Vorlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags. Verzögerungen sind häufig – daher kann rechtlicher Beistand sinnvoll sein.
Wie setzen Sie Ihren Schadensersatz erfolgreich durch?
Beauftragen Sie ein unabhängiges Kfz-Gutachten
Ziehen Sie einen Verkehrsanwalt hinzu, der Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzt
Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Schäden sorgfältig
Lehnen Sie Schnellangebote oder Pauschalzahlungen der Versicherung ab, wenn nicht alles abgedeckt ist
Fiktive Abrechnung ist möglich, wenn Sie keine Reparatur wünschen – Sie erhalten dann die Netto-Reparaturkosten
Fazit: Schadensersatz bedeutet mehr als nur Reparaturkosten. Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht auf Teilzahlungen oder Kürzungen ein – sondern nutzen Sie Ihre Rechte vollständig aus.