Schadensersatz – was Sie nach einem Unfall ersetzt bekommen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf vollen Schadensersatz. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle Kosten ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind – nicht nur die Reparatur. Dazu gehören auch Mietwagen, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und mehr. Wichtig ist: Nur wer seine Ansprüche kennt, kann sie vollständig durchsetzen.

Was gehört zum Schadensersatz nach einem Unfall?

Erstattet werden u. a.:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Wertminderung des Fahrzeugs

  • Kosten für den Gutachter

  • Anwaltskosten (bei unverschuldetem Unfall vollständig)

  • Abschlepp- und Standkosten

  • Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Therapien

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Verdienstausfall und ggf. Haushaltsführungsschaden

  • Fahrtkosten, z. B. zu Ärzten, Gutachter, Werkstatt

Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Schäden unfallbedingt entstanden sind und belegt werden können.

Wer zahlt den Schadensersatz – und wann?

  • Bei einem unverschuldeten Unfall:
    ➤ Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt den gesamten Schadensersatz

  • Bei Teilschuld:
    ➤ Die Kosten werden anteilig nach Haftungsquote aufgeteilt

  • Bei eigener Schuld:
    ➤ Die eigene Kaskoversicherung übernimmt den Sachschaden (ggf. mit Selbstbeteiligung und Rückstufung)

Die Zahlung erfolgt in der Regel nach Vorlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags. Verzögerungen sind häufig – daher kann rechtlicher Beistand sinnvoll sein.

Wie setzen Sie Ihren Schadensersatz erfolgreich durch?

  • Beauftragen Sie ein unabhängiges Kfz-Gutachten

  • Ziehen Sie einen Verkehrsanwalt hinzu, der Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzt

  • Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Schäden sorgfältig

  • Lehnen Sie Schnellangebote oder Pauschalzahlungen der Versicherung ab, wenn nicht alles abgedeckt ist

  • Fiktive Abrechnung ist möglich, wenn Sie keine Reparatur wünschen – Sie erhalten dann die Netto-Reparaturkosten

Fazit: Schadensersatz bedeutet mehr als nur Reparaturkosten. Lassen Sie sich nach einem Unfall nicht auf Teilzahlungen oder Kürzungen ein – sondern nutzen Sie Ihre Rechte vollständig aus.