Schmerzensgeld – Anspruch, Höhe und Durchsetzung nach einem Unfall
Wer bei einem Verkehrsunfall körperlich oder seelisch verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser Anspruch dient nicht nur als Entschädigung, sondern auch als Genugtuung für das erlittene Leid. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch die gegnerische Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt, Sie trifft keine Mitschuld. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Beschwerden belegen und richtig dokumentieren.
Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch besteht, wenn Sie durch einen Unfall:
körperlich verletzt wurden (z. B. Schleudertrauma, Brüche, Prellungen)
psychisch beeinträchtigt wurden (z. B. Angstzustände, Schlafstörungen)
eine dauerhafte Beeinträchtigung oder Narben erlitten haben
Voraussetzungen:
Die Verletzung muss durch den Unfall verursacht worden sein
Sie trifft keine oder nur geringe Mitschuld
Die Schmerzen oder Einschränkungen müssen ärztlich dokumentiert sein
Auch bei leichten Verletzungen wie Prellungen oder Muskelzerrungen kann ein Anspruch bestehen – selbst wenn kein Krankenhausaufenthalt nötig war.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?
Es gibt keinen festen Betrag, sondern eine individuelle Bewertung nach:
Art und Schwere der Verletzung
Dauer der Schmerzen und Behandlungszeit
dauerhafte Folgen oder Narben
Beeinträchtigung im Alltag, Beruf oder Freizeit
ggf. psychische Belastung oder traumatische Erlebnisse
Zur Orientierung ziehen Gerichte und Anwälte sogenannte Schmerzensgeldtabellen heran – basierend auf früheren Urteilen.
Beispiele:
Schleudertrauma: 500–1.500 €
Rippenbruch: 1.500–3.000 €
Dauerhafte Bewegungseinschränkung: mehrere Tausend Euro möglich
Wie setzen Sie Ihren Schmerzensgeldanspruch durch?
Suchen Sie sofort einen Arzt auf – selbst bei vermeintlich kleinen Verletzungen
Lassen Sie sich alles dokumentieren: Diagnose, Verlauf, Behandlung, Einschränkungen
Führen Sie ggf. ein Schmerztagebuch
Lassen Sie sich von einem Verkehrsanwalt beraten, der die Höhe korrekt einschätzt und den Anspruch durchsetzt
Lehnen Sie pauschale Angebote der Versicherung ab, wenn sie zu niedrig angesetzt sind
Fazit: Schmerzensgeld ist Ihr Recht, wenn Sie durch einen Unfall verletzt wurden – körperlich oder seelisch. Wer frühzeitig dokumentiert und sich rechtlich beraten lässt, bekommt in der Regel deutlich mehr als bei Eigenabwicklung mit der Versicherung.