Tachomanipulation – wenn am Kilometerstand getrickst wird
Die Tachomanipulation – also das nachträgliche Verändern des Kilometerstands – ist betrügerisch und strafbar. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf kann ein manipuliertes Fahrzeug den Käufer tausende Euro kosten. Auch bei Unfällen oder Schadenregulierungen kann eine manipulierte Laufleistung erhebliche Auswirkungen auf den Fahrzeugwert und damit auf den Wiederbeschaffungswert oder die Wertminderung haben. Wer den Verdacht hat, sollte schnell und gezielt handeln.
Was ist Tachomanipulation – und warum ist sie so problematisch?
Bei einer Tachomanipulation wird der Kilometerstand eines Fahrzeugs bewusst heruntergesetzt, um:
den Verkaufspreis zu erhöhen
den Verschleiß zu verschleiern
Garantien oder Leasinggrenzen zu umgehen
Schon wenige Tausend Kilometer können den Preis eines Gebrauchtwagens spürbar verändern. Rechtlich handelt es sich um arglistige Täuschung und Betrug.
Wie kann man Tachomanipulation erkennen oder nachweisen?
Anzeichen für Manipulation:
Abnutzung (Lenkrad, Pedale, Sitz) passt nicht zum Kilometerstand
Fehlende oder unplausible Einträge im Serviceheft
Auslesen der Fahrzeugdaten (z. B. durch Gutachter oder in der Werkstatt)
Vergleiche mit HU-Berichten oder alten Inseraten
Ein Kfz-Sachverständiger kann oft nachweisen, ob der Tacho verändert wurde – etwa über Steuergeräte oder das elektronische Serviceheft.
Was tun bei Verdacht auf Tachomanipulation?
Kaufvertrag und alle Unterlagen sichern
Bei Verdacht: sofort Sachverständigen oder Anwalt einschalten
Schriftlich Beweise sichern (z. B. Vorbesitzer kontaktieren, Vergleich mit TÜV-Berichten)
Bei nachgewiesener Manipulation:
Kaufpreis mindern oder Rückabwicklung fordern
ggf. Anzeige wegen Betrugs erstatten
Auch im Unfallfall kann eine Tachomanipulation zur Kürzung der Entschädigung führen, wenn der tatsächliche Wert niedriger ist als angegeben.
Fazit: Tachomanipulation ist kein Bagatelldelikt, sondern Betrug. Wer schnell handelt und Beweise sichert, kann rechtlich dagegen vorgehen und Schadenersatz fordern.