Teilkaskoschaden – was die Teilkaskoversicherung übernimmt und was nicht

Ein Teilkaskoschaden liegt vor, wenn ein Schaden durch Ereignisse entsteht, die nicht selbst verschuldet sind – etwa durch Wildunfall, Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Die Teilkaskoversicherung springt in solchen Fällen ein und übernimmt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Anders als bei der Vollkasko erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Was ist durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt?

Typisch versicherte Schäden sind:

  • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seiten- oder Heckscheibe)

  • Wildunfälle (z. B. mit Reh oder Wildschwein)

  • Diebstahl (Fahrzeug oder fest eingebaute Teile)

  • Brand oder Explosion

  • Elementarschäden (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)

  • Kurzschluss an der Verkabelung

Nicht gedeckt sind:

  • Unfallschäden durch eigenes Verschulden

  • Vandalismus

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, je nach Tarif

Was zahlt die Versicherung bei einem Teilkaskoschaden?

Die Teilkasko übernimmt:

  • Reparaturkosten bei beschädigten Bauteilen

  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder Diebstahl

  • Kosten für Abschleppen oder Sicherung, wenn vereinbart

Abgezogen wird die Selbstbeteiligung, meist zwischen 150 € und 300 €. Eine Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt nicht, da es keine Schadenfreiheitsklasse für Teilkasko gibt.

Was sollten Versicherte beim Teilkaskoschaden beachten?

  • Schaden schnellstmöglich melden, idealerweise binnen 7 Tagen

  • Fotos, Fundorte und Belege sichern (z. B. Wildunfallbescheinigung, Polizeibericht)

  • Reparatur nicht eigenständig beauftragen, bevor die Versicherung zustimmt

  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei erstatten

Fazit: Ein Teilkaskoschaden betrifft häufig typische Alltagsrisiken wie Glasbruch oder Wildunfälle. Die Versicherung leistet zuverlässig, wenn Sie frühzeitig melden und korrekt dokumentieren – und der Tarif richtig gewählt wurde.