Teilkaskoschaden – was die Teilkaskoversicherung übernimmt und was nicht
Ein Teilkaskoschaden liegt vor, wenn ein Schaden durch Ereignisse entsteht, die nicht selbst verschuldet sind – etwa durch Wildunfall, Hagel, Diebstahl oder Glasbruch. Die Teilkaskoversicherung springt in solchen Fällen ein und übernimmt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Anders als bei der Vollkasko erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Was ist durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt?
Typisch versicherte Schäden sind:
Glasbruch (Windschutzscheibe, Seiten- oder Heckscheibe)
Wildunfälle (z. B. mit Reh oder Wildschwein)
Diebstahl (Fahrzeug oder fest eingebaute Teile)
Brand oder Explosion
Elementarschäden (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)
Kurzschluss an der Verkabelung
Nicht gedeckt sind:
Unfallschäden durch eigenes Verschulden
Vandalismus
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, je nach Tarif
Was zahlt die Versicherung bei einem Teilkaskoschaden?
Die Teilkasko übernimmt:
Reparaturkosten bei beschädigten Bauteilen
Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder Diebstahl
Kosten für Abschleppen oder Sicherung, wenn vereinbart
Abgezogen wird die Selbstbeteiligung, meist zwischen 150 € und 300 €. Eine Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt nicht, da es keine Schadenfreiheitsklasse für Teilkasko gibt.
Was sollten Versicherte beim Teilkaskoschaden beachten?
Schaden schnellstmöglich melden, idealerweise binnen 7 Tagen
Fotos, Fundorte und Belege sichern (z. B. Wildunfallbescheinigung, Polizeibericht)
Reparatur nicht eigenständig beauftragen, bevor die Versicherung zustimmt
Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei erstatten
Fazit: Ein Teilkaskoschaden betrifft häufig typische Alltagsrisiken wie Glasbruch oder Wildunfälle. Die Versicherung leistet zuverlässig, wenn Sie frühzeitig melden und korrekt dokumentieren – und der Tarif richtig gewählt wurde.