Unfall ohne Schuld – was tun, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen?

Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich – aber rechtlich gesehen befinden Sie sich in einer starken Position. Denn wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden vollständig ersetzen. Damit Sie dabei nicht auf Leistungen verzichten, ist es wichtig, sofort richtig zu handeln – und sich nicht auf Angebote der gegnerischen Versicherung einzulassen.

Unfall nicht verschuldet – welche Rechte haben Sie als Geschädigter?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie unter anderem Anspruch auf:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

  • Kosten für einen eigenen Kfz-Gutachter

  • Kostenübernahme für einen Verkehrsanwalt Ihrer Wahl

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

  • Wertminderungsausgleich

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

  • Erstattung von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden (bei Personenschaden)

Wichtig: Alle Kostenpositionen müssen belegt und aktiv geltend gemacht werden – Versicherungen zahlen nur, was konkret eingefordert wird.

Was sollten Sie direkt nach einem unverschuldeten Unfall tun?

  1. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, ggf. Polizei rufen

  2. Fotos vom Schaden und Unfallort machen, Zeugen notieren

  3. Kein Schuldanerkenntnis abgeben, auch nicht aus Höflichkeit

  4. Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – nicht den der gegnerischen Versicherung

  5. Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, der die gesamte Abwicklung übernimmt

  6. Keine Formulare oder Angebote der gegnerischen Versicherung unterschreiben, bevor Ihre Ansprüche geprüft wurden

Tipp: Alle Kostenbelege aufbewahren, auch für Fahrten, Telefonate oder Medikamente – diese können erstattet werden.

Warum Sie der gegnerischen Versicherung nicht einfach vertrauen sollten

Versicherungen versuchen häufig, die Regulierung zu steuern – mit dem Ziel, Kosten zu sparen. Typische Taktiken:

  • Kürzung von Gutachterkosten oder Reparaturpositionen

  • Vorschläge für eigene Partnerwerkstätten oder Mietwagenfirmen

  • Verzicht auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Angebote zur Direktregulierung, die nicht alle Ansprüche umfassen

Deshalb gilt: Lassen Sie sich nicht auf direkte Absprachen mit der gegnerischen Versicherung ein, sondern sichern Sie Ihre Rechte durch eigene Experten.

Fazit: Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, hat umfassende Rechte – muss diese aber aktiv und korrekt durchsetzen, um nicht benachteiligt zu werden. Ein eigenes Gutachten und anwaltliche Hilfe sorgen dafür, dass Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen.