Unfallverursacher – was auf Sie zukommt und wie Sie richtig reagieren
Wer einen Verkehrsunfall verschuldet, gilt als Unfallverursacher. Das hat rechtliche, versicherungsrechtliche und oft auch finanzielle Konsequenzen. Entscheidend ist, wie Sie sich direkt nach dem Unfall und während der Regulierung verhalten. Denn Fehler in diesem Moment können Strafen, Rückforderungen oder Haftungsprobleme nach sich ziehen – selbst bei kleinen Blechschäden.
Was sind Ihre Pflichten als Unfallverursacher?
Nach § 34 StVO müssen Sie als Unfallverursacher:
Anhalten und sich ausweisen
Erste Hilfe leisten (bei Personenschaden)
Angaben zu Ihrer Person und Versicherung machen
angemessene Zeit am Unfallort bleiben
Polizei verständigen, wenn der Geschädigte nicht erreichbar ist
Unfall nicht einfach verlassen → sonst droht Unfallflucht
Auch bei Bagatellschäden sollten Sie Fotos machen und Zeugen sichern.
Welche Folgen drohen dem Unfallverursacher?
Je nach Unfallart und Verhalten:
Bußgeld oder Punkte bei Ordnungswidrigkeit
Fahrverbot oder Strafverfahren bei grober Fahrlässigkeit
Höhere Versicherungsbeiträge (Rückstufung in der SF-Klasse)
Eigenschäden werden nur über Vollkasko reguliert
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern
Achtung: Auch eine Teilschuld macht Sie (mit-)verantwortlich für die Regulierung.
Wie sollten Sie sich als Unfallverursacher verhalten?
Bleiben Sie ruhig und sachlich
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – das klärt später ggf. die Versicherung oder ein Gericht
Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung
Holen Sie bei komplexen Fällen rechtlichen Rat ein, vor allem bei Personenschäden
Dokumentieren Sie den Unfall sorgfältig (Fotos, Skizze, Aussagen)
Fazit: Als Unfallverursacher tragen Sie Verantwortung – rechtlich, finanziell und menschlich. Wer seine Pflichten kennt und besonnen reagiert, kann Folgen minimieren und den Schaden korrekt regulieren lassen.