Unfallverursacher – was auf Sie zukommt und wie Sie richtig reagieren

Wer einen Verkehrsunfall verschuldet, gilt als Unfallverursacher. Das hat rechtliche, versicherungsrechtliche und oft auch finanzielle Konsequenzen. Entscheidend ist, wie Sie sich direkt nach dem Unfall und während der Regulierung verhalten. Denn Fehler in diesem Moment können Strafen, Rückforderungen oder Haftungsprobleme nach sich ziehen – selbst bei kleinen Blechschäden.

Was sind Ihre Pflichten als Unfallverursacher?

Nach § 34 StVO müssen Sie als Unfallverursacher:

  • Anhalten und sich ausweisen

  • Erste Hilfe leisten (bei Personenschaden)

  • Angaben zu Ihrer Person und Versicherung machen

  • angemessene Zeit am Unfallort bleiben

  • Polizei verständigen, wenn der Geschädigte nicht erreichbar ist

  • Unfall nicht einfach verlassen → sonst droht Unfallflucht

Auch bei Bagatellschäden sollten Sie Fotos machen und Zeugen sichern.

Welche Folgen drohen dem Unfallverursacher?

Je nach Unfallart und Verhalten:

  • Bußgeld oder Punkte bei Ordnungswidrigkeit

  • Fahrverbot oder Strafverfahren bei grober Fahrlässigkeit

  • Höhere Versicherungsbeiträge (Rückstufung in der SF-Klasse)

  • Eigenschäden werden nur über Vollkasko reguliert

  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern

 

Achtung: Auch eine Teilschuld macht Sie (mit-)verantwortlich für die Regulierung.

Wie sollten Sie sich als Unfallverursacher verhalten?

  • Bleiben Sie ruhig und sachlich

  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – das klärt später ggf. die Versicherung oder ein Gericht

  • Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung

  • Holen Sie bei komplexen Fällen rechtlichen Rat ein, vor allem bei Personenschäden

  • Dokumentieren Sie den Unfall sorgfältig (Fotos, Skizze, Aussagen)

Fazit: Als Unfallverursacher tragen Sie Verantwortung – rechtlich, finanziell und menschlich. Wer seine Pflichten kennt und besonnen reagiert, kann Folgen minimieren und den Schaden korrekt regulieren lassen.