Verjährung – wann Ihre Ansprüche nach einem Unfall verfallen
Wer nach einem Unfall Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen will, hat dafür nicht unbegrenzt Zeit. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können selbst berechtigte Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Fristen gelten, wann sie beginnen – und wie man sie ggf. hemmen oder unterbrechen kann.
Welche Verjährungsfrist gilt nach einem Unfall?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt:
3 Jahre ab Jahresende, in dem der Unfall passiert ist und Sie Kenntnis von Schaden und Verursacher hatten (§ 195 BGB)
Beispiel:
Unfall am 10.07.2022 → Fristbeginn: 31.12.2022 → Verjährung: 31.12.2025
Diese Frist gilt u. a. für:
Reparaturkosten
Wertminderung
Schmerzensgeld
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Was hemmt oder unterbricht die Verjährung?
Die Verjährung wird gehemmt oder unterbrochen, wenn:
eine Klage erhoben wird
ein Mahnbescheid beantragt wird
die Parteien Verhandlungen führen
ein Gutachterverfahren läuft
Solange die Hemmung besteht, läuft die Frist nicht weiter. Nach Ende der Hemmung geht sie weiter – oder startet neu, je nach Fall.
Was sollten Sie zur Verjährung unbedingt beachten?
Warten Sie nicht zu lange, um Forderungen geltend zu machen
Lassen Sie Fristen und Verjährungsgefahr rechtzeitig anwaltlich prüfen
Bei zähen Verhandlungen: schriftlich dokumentieren, dass der Versicherer verhandlungsbereit ist
Wird die Frist verpasst, kann der Anspruch nicht mehr eingeklagt werden
Fazit: Verjährung ist kein formaler Nebenaspekt – sondern kann über den vollständigen Verlust Ihrer Ansprüche entscheiden. Wer rechtzeitig handelt, sichert sein Recht.