Verjährung – wann Ihre Ansprüche nach einem Unfall verfallen

Wer nach einem Unfall Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen will, hat dafür nicht unbegrenzt Zeit. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können selbst berechtigte Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Fristen gelten, wann sie beginnen – und wie man sie ggf. hemmen oder unterbrechen kann.

Welche Verjährungsfrist gilt nach einem Unfall?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt:

  • 3 Jahre ab Jahresende, in dem der Unfall passiert ist und Sie Kenntnis von Schaden und Verursacher hatten (§ 195 BGB)

Beispiel:
Unfall am 10.07.2022 → Fristbeginn: 31.12.2022 → Verjährung: 31.12.2025

Diese Frist gilt u. a. für:

  • Reparaturkosten

  • Wertminderung

  • Schmerzensgeld

  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

Was hemmt oder unterbricht die Verjährung?

Die Verjährung wird gehemmt oder unterbrochen, wenn:

  • eine Klage erhoben wird

  • ein Mahnbescheid beantragt wird

  • die Parteien Verhandlungen führen

  • ein Gutachterverfahren läuft

Solange die Hemmung besteht, läuft die Frist nicht weiter. Nach Ende der Hemmung geht sie weiter – oder startet neu, je nach Fall.

Was sollten Sie zur Verjährung unbedingt beachten?

  • Warten Sie nicht zu lange, um Forderungen geltend zu machen

  • Lassen Sie Fristen und Verjährungsgefahr rechtzeitig anwaltlich prüfen

  • Bei zähen Verhandlungen: schriftlich dokumentieren, dass der Versicherer verhandlungsbereit ist

  • Wird die Frist verpasst, kann der Anspruch nicht mehr eingeklagt werden

Fazit: Verjährung ist kein formaler Nebenaspekt – sondern kann über den vollständigen Verlust Ihrer Ansprüche entscheiden. Wer rechtzeitig handelt, sichert sein Recht.