Vorschaden / Altschaden – was Sie wissen müssen und warum es wichtig ist

Ein Vorschaden (auch Altschaden genannt) ist ein früherer, nicht vollständig beseitigter Schaden am Fahrzeug, der bereits vor dem aktuellen Unfall vorhanden war. Solche Schäden haben großen Einfluss auf die Schadenregulierung, Bewertung durch Gutachter und auf den Wiederbeschaffungswert. Wichtig ist: Vorschäden müssen korrekt angegeben und abgegrenzt werden, sonst drohen Kürzungen oder sogar Betrugsvorwürfe.

Was ist ein Vorschaden – und was ein Altschaden?

  • Vorschaden: Frühere Unfallschäden, die noch nicht oder nicht fachgerecht repariert wurden

  • Altschaden: Schäden, die bereits repariert sind, aber nachweislich durch ein früheres Ereignis entstanden

Typische Beispiele:

  • Noch sichtbare Kratzer oder Dellen

  • Unsauber instand gesetzte Rahmenschäden

  • Vorreparierte Lack- oder Karosseriearbeiten

Hinweis: Auch ein reparierter Schaden zählt als Vorschaden, wenn er nicht vollständig dokumentiert oder technisch relevant ist.

Warum sind Vorschäden für Gutachten und Regulierung wichtig?

  • Ein Vorschaden kann:

    • den aktuellen Schaden überlagern oder beeinflussen

    • zur Kürzung der Entschädigung führen

    • den Wert des Fahrzeugs mindern

    • zu Problemen bei der Anwendung der 130-Prozent-Regel führen

    Gutachter müssen genau dokumentieren, welcher Schaden neu ist und welcher auf einen Vorschaden zurückgeht. Nur so lässt sich eine korrekte Bewertung sicherstellen.

Was sollten Sie bei Vorschäden beachten?

    • Geben Sie bekannte Vorschäden immer offen an – auch bei der Schadenmeldung

    • Dokumentieren Sie frühere Reparaturen (Rechnungen, Gutachten, Fotos)

    • Lassen Sie das Fahrzeug unabhängig begutachten, wenn es strittig wird

    • Bei Streit mit der Versicherung: Verkehrsanwalt hinzuziehen

    • Verschweigen Sie keinen Vorschaden! Das kann als Betrug gewertet werden

    Fazit: Vorschäden sind kein Ausschlusskriterium – aber sie müssen transparent und nachvollziehbar abgegrenzt werden. Nur so erhalten Sie den vollen Ersatz für den tatsächlichen Unfallschaden.