Werkstattbindung – was sie bedeutet und wann sie Ihre Entscheidung einschränkt
Die Werkstattbindung ist eine vertragliche Vereinbarung in der Kasko-Versicherung, bei der Sie sich verpflichten, Schäden nur in von der Versicherung vorgeschriebenen Partnerwerkstätten reparieren zu lassen. Im Gegenzug erhalten Sie meist einen Beitragsrabatt. Doch im Schadensfall kann diese Bindung auch Einschränkungen und Konflikte mit sich bringen – besonders, wenn Sie auf eine freie Werkstattwahl Wert legen.
Was bedeutet Werkstattbindung konkret?
Mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherte:
Reparaturen bei Teil- oder Vollkaskoschäden nur in Vertragswerkstätten der Versicherung durchführen zu lassen
bei Verstoß mit Kürzungen oder Eigenbeteiligung zu rechnen
die Reparatur von der Versicherung organisieren zu lassen (z. B. mit Hol- und Bringservice)
Die Versicherung arbeitet oft mit zertifizierten Partnerbetrieben, z. B. aus Werkstattnetzwerken wie CarExpert, Carglass oder TÜV-zertifizierten Zentren.
Welche Vor- und Nachteile hat die Werkstattbindung?
Vorteile:
Günstigerer Versicherungsbeitrag (oft 10–20 % Ersparnis)
Hol- und Bringservice und schnelle Abwicklung
Häufig Garantie auf Reparaturarbeiten
Nachteile:
Keine freie Werkstattwahl, auch nicht bei Stammwerkstatt oder Fachbetrieben
Teilweise längere Wege oder Wartezeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Partnerwerkstatt weniger Verhandlungsspielraum
Wann gilt die Werkstattbindung – und wann nicht?
Gilt nur bei Kaskoschäden (Teilkasko oder Vollkasko), nicht bei Haftpflichtschäden
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) haben Sie immer freie Werkstattwahl
Im Kaskoschadenfall dürfen Sie nur abweichen, wenn:
die Partnerwerkstatt nicht verfügbar ist
der Schaden unterhalb der Selbstbeteiligung liegt
besondere Umstände vorliegen (z. B. Ausland, Notfall)
Fazit: Werkstattbindung spart Geld, kostet aber Flexibilität. Wer Wert auf eine bestimmte Werkstatt legt oder selbst entscheiden möchte, sollte bei Vertragsabschluss genau prüfen, ob eine Bindung enthalten ist.