Wertminderung – wie Sie den merkantilen Minderwert nach einem Unfall geltend machen
Ein Fahrzeug verliert nach einem Unfall an Wert – selbst wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Dieser Verlust wird als Wertminderung oder merkantiler Minderwert bezeichnet. Er tritt ein, weil das Auto ab sofort als Unfallfahrzeug gilt und beim Wiederverkauf einen niedrigeren Preis erzielt. Die Wertminderung zählt zu den ersatzfähigen Schäden und muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden – wenn die Voraussetzungen stimmen.
Was ist Wertminderung und wann entsteht sie?
Die Wertminderung ist ein bleibender finanzieller Nachteil, weil der Unfall im Fahrzeugverlauf dokumentiert ist – z. B. im Gutachten oder Serviceheft.
Voraussetzungen:
Unverschuldeter Unfall
Reparierter Karosserie- oder Lackschaden
Fahrzeug ist nicht älter als ca. 5 Jahre (je nach Zustand auch älter möglich)
Keine Bagatellschäden, sondern sichtbare oder strukturelle Schäden
Wiederverkaufswert wird nachweislich beeinträchtigt
Auch Fahrzeuge mit mehr als 100.000 km Laufleistung können noch eine Wertminderung aufweisen, wenn Zustand, Marktwert und Schadenbild es rechtfertigen.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Die Berechnung erfolgt meist durch den Sachverständigen im Unfallgutachten. Einflussfaktoren sind:
Wiederbeschaffungswert
Reparaturkosten
Alter und Laufleistung
Fahrzeugklasse und Marktwertentwicklung
Typische Berechnungsmethoden:
Methode Ruhkopf-Sahm
Methode Halbgewachs
BVSK-Richtlinien
Beispiel: Reparaturkosten 5.000 €, Wiederbeschaffungswert 15.000 € → mögliche Wertminderung ca. 300–800 €
Was sollten Sie bei der Wertminderung beachten?
Nur ein vollständiges Gutachten sichert Ihnen den Anspruch auf Wertminderung
Lassen Sie sich die Position explizit aufführen – nicht jede Versicherung zahlt automatisch
Auch bei fiktiver Abrechnung ist Wertminderung erstattungsfähig
Versicherungen kürzen oder ignorieren diesen Posten häufig – prüfen Sie mit einem Anwalt
Fazit: Die merkantile Wertminderung ist ein oft übersehener, aber finanziell relevanter Schadenersatzposten. Wer ihn korrekt geltend macht, kann mehrere Hundert bis Tausend Euro zusätzlich erhalten – auch bei technisch einwandfrei reparierten Fahrzeugen.