Wertminderung – wie Sie den merkantilen Minderwert nach einem Unfall geltend machen

Ein Fahrzeug verliert nach einem Unfall an Wert – selbst wenn es technisch einwandfrei repariert wurde. Dieser Verlust wird als Wertminderung oder merkantiler Minderwert bezeichnet. Er tritt ein, weil das Auto ab sofort als Unfallfahrzeug gilt und beim Wiederverkauf einen niedrigeren Preis erzielt. Die Wertminderung zählt zu den ersatzfähigen Schäden und muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung voll übernommen werden – wenn die Voraussetzungen stimmen.

Was ist Wertminderung und wann entsteht sie?

  • Die Wertminderung ist ein bleibender finanzieller Nachteil, weil der Unfall im Fahrzeugverlauf dokumentiert ist – z. B. im Gutachten oder Serviceheft.

    Voraussetzungen:

    • Unverschuldeter Unfall

    • Reparierter Karosserie- oder Lackschaden

    • Fahrzeug ist nicht älter als ca. 5 Jahre (je nach Zustand auch älter möglich)

    • Keine Bagatellschäden, sondern sichtbare oder strukturelle Schäden

    • Wiederverkaufswert wird nachweislich beeinträchtigt

    Auch Fahrzeuge mit mehr als 100.000 km Laufleistung können noch eine Wertminderung aufweisen, wenn Zustand, Marktwert und Schadenbild es rechtfertigen.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

  • Die Berechnung erfolgt meist durch den Sachverständigen im Unfallgutachten. Einflussfaktoren sind:

    • Wiederbeschaffungswert

    • Reparaturkosten

    • Alter und Laufleistung

    • Fahrzeugklasse und Marktwertentwicklung

    Typische Berechnungsmethoden:

    • Methode Ruhkopf-Sahm

    • Methode Halbgewachs

    • BVSK-Richtlinien

    Beispiel: Reparaturkosten 5.000 €, Wiederbeschaffungswert 15.000 € → mögliche Wertminderung ca. 300–800 €

Was sollten Sie bei der Wertminderung beachten?

  • Nur ein vollständiges Gutachten sichert Ihnen den Anspruch auf Wertminderung

  • Lassen Sie sich die Position explizit aufführen – nicht jede Versicherung zahlt automatisch

  • Auch bei fiktiver Abrechnung ist Wertminderung erstattungsfähig

  • Versicherungen kürzen oder ignorieren diesen Posten häufig – prüfen Sie mit einem Anwalt

Fazit: Die merkantile Wertminderung ist ein oft übersehener, aber finanziell relevanter Schadenersatzposten. Wer ihn korrekt geltend macht, kann mehrere Hundert bis Tausend Euro zusätzlich erhalten – auch bei technisch einwandfrei reparierten Fahrzeugen.