Zahlungspflicht der Versicherung – was sie zahlen muss und wann
Nach einem Unfall stellt sich für Geschädigte oft die Frage: Wann muss die gegnerische Versicherung zahlen – und wie viel? Klar ist: Bei einem unverschuldeten Unfall besteht eine gesetzliche Zahlungspflicht der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Doch diese reguliert längst nicht automatisch alle Schäden vollständig. Wer seine Rechte kennt und aktiv handelt, bekommt deutlich mehr erstattet.
Wann besteht eine Zahlungspflicht der Versicherung?
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist zahlungspflichtig, wenn:
der Schaden durch ihren Versicherungsnehmer verursacht wurde
ein versichertes Risiko vorliegt (z. B. typischer Verkehrsunfall)
kein Ausschlussgrund wie Vorsatz oder Fahrerflucht besteht
der Geschädigte nachweislich Ansprüche geltend gemacht hat
Die Zahlungspflicht umfasst sowohl Sach- als auch Personenschäden, sofern diese unfallbedingt und belegbar sind.
Was muss die Versicherung zahlen?
Bei eindeutiger Haftung sind u. a. zu erstatten:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
Restwertausgleich bei Totalschaden
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Gutachterkosten und Anwaltskosten
Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
Wertminderung, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden
Abmelde- oder Zulassungskosten
Voraussetzung: Die Forderung ist belegbar, nachgewiesen und im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall.
Was tun, wenn die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt?
Kürzungen prüfen lassen – oft werden Positionen wie Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge gestrichen
Unabhängiges Gutachten und anwaltliche Unterstützung sind empfehlenswert
Lassen Sie keine Direktregulierung ohne Prüfung zu
Im Zweifel: Zahlungsverzug mahnen oder Klage einreichen
Fazit: Die Versicherung ist verpflichtet zu zahlen – aber oft erst, wenn Sie aktiv werden und Ihre Ansprüche gezielt einfordern. Mit rechtlicher Unterstützung und vollständigen Nachweisen stehen die Chancen auf vollständige Erstattung sehr gut.