Zeitwert – was Ihr Fahrzeug aktuell noch wert ist

Der Zeitwert eines Fahrzeugs gibt an, wie viel es zum aktuellen Zeitpunkt noch wert ist, also unmittelbar vor einem Unfall oder Schaden. Er berücksichtigt Alter, Laufleistung, Zustand, Ausstattung und Marktlage. Anders als der Neupreis spiegelt der Zeitwert den realistischen Wert wider, den das Fahrzeug noch auf dem Markt erzielen würde. Er kann eine Rolle spielen bei Haftpflichtregulierungen, Kaskoabrechnungen, Kaufverträgen oder steuerlichen Bewertungen.

Was beeinflusst den Zeitwert eines Fahrzeugs?

  • Der Zeitwert ergibt sich u. a. aus:

    • Alter und Laufleistung

    • Pflege- und Erhaltungszustand

    • Sonderausstattung und Modellbeliebtheit

    • Unfallfreiheit oder Vorschäden

    • Marktsituation und regionale Preisentwicklung

    Er ist immer fahrzeugbezogen und nicht pauschal bestimmbar – daher wird er meist durch ein Gutachten oder Online-Datenbanken wie Schwacke oder DAT ermittelt.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert?

  • ZeitwertWiederbeschaffungswert
    Technischer Fahrzeugwert zum SchadenzeitpunktMarktpreis für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug
    Eher theoretisch – z. B. für Bilanz, Steuer, LeasingGrundlage für Entschädigung bei Totalschaden
    Wird oft bei Kaskoabrechnung verwendetEntscheidend bei Haftpflichtregulierung

    Beispiel:
    Ein Fahrzeug hat einen Zeitwert von 6.000 €, aber die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos kostet 6.800 €. → Der Wiederbeschaffungswert ist i. d. R. etwas höher.

Wann ist der Zeitwert entscheidend?

  • Bei Kaskoschäden, z. B. Diebstahl oder Brand

  • Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen im Fahrzeug

  • Für steuerliche Abschreibungen oder Leasingverträge

  • Bei Streit über Restwert oder Kaufpreis bei Gebrauchtwagen

Fazit: Der Zeitwert zeigt, was Ihr Auto im aktuellen Zustand wert ist – und ist damit eine wichtige Grundlage bei vielen versicherungsrechtlichen und finanziellen Entscheidungen. Bei Unfällen ist es entscheidend, den Zeitwert nicht mit dem Wiederbeschaffungswert zu verwechseln.