Zuständigkeitsfrage bei Unfall – wer macht was nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall ist vielen nicht klar, welche Stelle wofür zuständig ist. Muss die Polizei gerufen werden? Wer kümmert sich um die Gutachtenerstellung? Wer fordert die Versicherung zur Zahlung auf? Die Zuständigkeitsfrage ist entscheidend für eine schnelle und fehlerfreie Regulierung. Dieser Beitrag zeigt, wer was übernehmen sollte – und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.
Wann ist die Polizei zuständig – und wann nicht?
Die Polizei muss verständigt werden bei:
Personenschäden
Unklarer Schuldfrage oder Streit am Unfallort
Verdacht auf Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht
Schäden mit Auslandsbeteiligung oder öffentlichen Fahrzeugen
Bei kleineren Blechschäden ohne Streit kann auf die Polizei verzichtet werden – eine eigenständige Unfallaufnahme mit Bericht und Fotos reicht oft aus.
Welche Aufgaben übernimmt die Versicherung?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist zuständig für:
Prüfung der Haftung und Schadenhöhe
Erstattung berechtigter Ansprüche (Reparatur, Mietwagen, Schmerzensgeld etc.)
Kommunikation mit dem eigenen Versicherungsnehmer
Bearbeitung der Schadenmeldung und Regulierung
Achtung: Die Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen – sondern die des Schadenverursachers. Deshalb sollten Sie als Geschädigter nicht auf Angebote oder Vorgaben der gegnerischen Versicherung vertrauen, ohne eigene Prüfung.
Wer beauftragt Gutachter, Anwalt und Werkstatt?
Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl – und dürfen selbst entscheiden:
Unabhängiger Gutachter zur Beweissicherung
Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihre Ansprüche durchsetzt
Werkstatt Ihrer Wahl, auch ohne Werkstattbindung (bei Haftpflichtschaden)
Die Kosten dafür trägt bei einem unverschuldeten Unfall vollständig die gegnerische Versicherung – vorausgesetzt, sie sind notwendig und angemessen.
Fazit: Nach einem Unfall ist es wichtig zu wissen, wer für was zuständig ist. Nur so können Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen und unnötige Fehler oder Kürzungen vermeiden.