Abzüge „neu für alt“ bei der Schadenregulierung – verständlich erklärt
Wenn es um die Regulierung eines Unfallschadens geht, kommt es immer wieder zu Diskussionen über sogenannte „Abzüge neu für alt“. Doch was genau bedeutet das – und wann ist eine Kürzung durch die Versicherung überhaupt rechtens?
Was versteht man unter „Abzüge neu für alt“?
Der Begriff beschreibt eine Praxis, bei der Versicherungen den Erstattungsbetrag kürzen, wenn durch eine Reparatur ein besserer Zustand hergestellt wird als vor dem Unfall. Das Ziel: Der Geschädigte soll nicht bessergestellt werden, sondern lediglich den ursprünglichen Zustand wiederhergestellt bekommen.
Typische Beispiele:
- Neue Reifen ersetzen abgefahrene – die Versicherung kürzt anteilig.
- Der Auspuff war vor dem Unfall stark verrostet – ein neuer bringt einen Vorteil.
- Alte Bremsbeläge werden ersetzt – hier ist ein Abzug ebenfalls möglich.
Wann sind Abzüge zulässig?
Ein Abzug ist nur zulässig, wenn tatsächlich ein wirtschaftlicher Vorteil für den Geschädigten entsteht – und dieser auch klar nachgewiesen wird. Pauschale Kürzungen oder unkonkrete Behauptungen der Versicherung sind nicht erlaubt.
Faustregel:
Sicherheitsrelevante Bauteile wie Reifen oder Bremsen dürfen ggf. abgezogen werden.
Optische oder altersbedingte Gebrauchsspuren rechtfertigen meist keinen Abzug.
So wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Kürzungen
Unabhängiger Kfz-Gutachter: Er dokumentiert objektiv den Zustand vor und nach der Reparatur.
Verkehrsanwalt einschalten: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Anwalt – Sie tragen kein Risiko.
Unser Fazit:
Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn die Versicherung mit „neu für alt“-Abzügen kommt. Holen Sie sich Unterstützung von Experten für Unfallschäden – und setzen Sie Ihre vollen Ansprüche durch.