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Auffahrunfall: Wer ist wirklich schuld?
Der Klassiker unter den Unfällen: Ein Fahrzeug fährt auf ein anderes auf. Schnell wird gesagt: “Der Hintermann ist schuld.” Das stimmt in der Regel auch – aber nicht immer.
Grundsatz: Wer auffährt, hat nicht genügend Abstand gehalten und ist damit in der Beweispflicht, dass es einen besonderen Umstand gab, der den Auffahrunfall rechtfertigt.
Aber Ausnahmen gibt es:
- Der Vordermann hat plötzlich und grundlos gebremst
- Der Vordermann fuhr rückwärts
- Der Vordermann ist aus einer Parklücke herausgefahren
Tipp: Auch bei scheinbar klarer Schuld sollten Sie Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Dashcam-Aufnahmen (sofern erlaubt). Der Auffahrunfall ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit eines Gutachtens und ggf. eines Anwalts, gerade wenn es um Mitverschulden oder Vermeidbarkeit geht.
Parkplatzunfall: Warum ein Zettel nicht reicht
Sie streifen beim Einparken ein anderes Fahrzeug, niemand ist zu sehen. Also schreiben Sie Ihre Nummer auf einen Zettel und klemmen ihn an die Windschutzscheibe. Klingt verantwortungsvoll, ist aber rechtlich Fahrerflucht!
Was tun stattdessen?
- Mindestens 30 Minuten vor Ort bleiben
- Falls der Halter nicht erscheint: Polizei informieren
- Den Schaden nicht einfach wegfahren
Fahrerflucht ist eine Straftat. Ein Zettel reicht nicht, weil er keinen sicheren Nachweis darstellt, dass Sie den Schaden gemeldet haben. Es drohen Punkte, Geldstrafen und Verlust des Versicherungsschutzes.
Tipp: Selbst bei geringem Schaden: Machen Sie Fotos und melden Sie den Vorfall korrekt. Im Zweifelsfall wird auch bei Ihnen ein Gutachter benötigt, falls später Ansprüche gegen Sie erhoben werden.
Unfall mit Mietwagen: Was tun, wenn das Leihfahrzeug crasht?
Ein Unfall mit einem Mietwagen kann besonders nervenaufreibend sein. Viele Mieter wissen nicht, was sie in dem Moment tun müssen und ob sie am Ende auf hohen Kosten sitzen bleiben.
Wichtig zu wissen:
- Rufen Sie immer die Polizei – auch bei kleinen Schäden
- Dokumentieren Sie alles mit Fotos und einem Unfallbericht
- Informieren Sie den Mietwagenanbieter sofort
Haftung:
- Bei unverschuldetem Unfall: Regulierung über gegnerische Versicherung
- Bei Eigenschuld: Haftung je nach gewählter Versicherung (CDW, Vollkasko mit/ohne Selbstbeteiligung)
Tipp: Achten Sie bei der Buchung auf eine Haftungsreduzierung ohne Selbstbeteiligung und dokumentieren Sie vorab den Fahrzeugzustand mit Fotos.
Fahrrad- oder E-Scooter-Unfall: Wer haftet?
Mit dem Boom der Mikromobilität steigen auch die Unfallzahlen mit Radfahrern und E-Scootern. Die Rechtslage ist komplex, weil nicht immer klar ist, wer der “Stärkere” ist.
Grundsatz: Wer den Unfall verursacht hat, haftet – unabhängig vom Fahrzeugtyp. Jedoch gelten bei Pkw besondere Sorgfaltspflichten gegenüber “schwächeren Verkehrsteilnehmern”.
Typische Szenarien:
- Fahrrad wird übersehen beim Rechtsabbiegen
- E-Scooter fährt rücksichtslos auf Gehweg
- Radfahrer kollidiert mit Türe (“Dooring”)
Haftung:
- Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer müssen privaten Haftpflichtschutz haben
- Beim Autofahrer zahlt ggf. dessen Haftpflicht – auch bei Teilschuld
Tipp: Auch bei Fahrradunfällen sollten Fotos gemacht, Zeugen befragt und ggf. ein Arzt konsultiert werden. Ein Gutachten lohnt sich bei teuren Bikes ebenso wie bei Autos.
Mitverschulden: Was heißt das konkret?
Viele Unfälle haben keine klare Schwarz-Weiß-Schuld. Dann greift das Prinzip des Mitverschuldens. Das bedeutet: Mehrere Beteiligte tragen Verantwortung – entsprechend wird die Haftung aufgeteilt.
Beispiele:
- Sie fahren bei “gelb” über die Ampel und werden von einem, der bei “rot” fährt, gerammt
- Sie haben keinen Blinker gesetzt und es kommt zum Spurwechsel-Unfall
- Sie fahren zu schnell, obwohl der andere den Vorfahrtfehler macht
Konsequenzen:
- Reduzierung der Ansprüche in Prozent (z. B. 25 %, 50 %)
- Teils keine Kostenübernahme für Anwalts- oder Gutachterkosten
Tipp: Lassen Sie sich bei Mitverschuldensvorwürfen immer anwaltlich beraten. Oft sind diese nicht haltbar oder übertrieben dargestellt.
Unfall im Ausland: Innerhalb der EU und darüber hinaus
Unfälle im Ausland sind ein Sonderfall – insbesondere außerhalb der EU. Doch auch innerhalb Europas gelten Besonderheiten.
EU-Ausland:
- Innerhalb der EU gibt es einheitliche Regelungen dank Grüner Karte
- Schaden kann bei der gegnerischen Versicherung oder einem Vertreter in Deutschland gemeldet werden
Nicht-EU-Länder:
- Nationale Rechtslagen gelten – ggf. keine Haftpflichtpflicht
- Geltendmachung kann Monate dauern
- Kommunikation in fremder Sprache
Tipp: Führen Sie im Ausland immer die Grüne Versicherungskarte, einen europäischen Unfallbericht und Notrufnummern mit. Bei Unfällen in der Schweiz, Türkei, Serbien u. a. gelten teils eigene Vereinbarungen.
Wichtig: Unfallopfer aus Deutschland haben das Recht, einen Anwalt oder Gutachter aus dem Heimatland einzuschalten – selbst wenn der Unfall im Ausland passiert ist (gemäß 4. KH-Richtlinie der EU).
Leasing- und Firmenfahrzeuge: Spezielle Regeln, große Verantwortung
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug oder einem Firmenwagen hat eigene Spielregeln:
Leasingfahrzeug:
- Der Wagen gehört nicht Ihnen, sondern der Leasinggesellschaft
- Diese entscheidet, wie repariert wird oder ob ein Gutachten notwendig ist
- Unbedingt sofort Leasinggeber informieren
Firmenwagen:
- Bei dienstlichen Fahrten haftet meist die Firma – aber nur, wenn kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt
- Bei privaten Fahrten kann die Haftung auf Sie übergehen
- Dokumentieren Sie alles besonders gründlich
Tipp: Auch bei solchen Fahrzeugen haben Sie Anspruch auf anwaltliche Hilfe und ein Gutachten, das Ihre Perspektive als Fahrer oder Nutzer abdeckt.
Fazit: Unfallszenarien kennen, Fehler vermeiden, Rechte sichern
Ob Parkplatzrempler, Auffahrunfall oder Zusammenstoß im Ausland: Jedes Unfallszenario bringt eigene Herausforderungen mit sich. Die Versicherer nutzen diese Komplexität oft aus, um Kürzungen zu rechtfertigen oder Unsicherheiten zu schüren.
Deshalb unser Rat:
- Informieren Sie sich über die typischen Fallstricke
- Lassen Sie sich unabhängig beraten
- Holen Sie einen Gutachter und Anwalt hinzu
So sichern Sie Ihre Ansprüche – egal, wie kompliziert der Unfall war.