Erstanschreiben der Versicherung – was es bedeutet und wie Sie richtig reagieren

Nach einem Verkehrsunfall erhalten viele Geschädigte bereits nach wenigen Tagen ein Schreiben von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung – das sogenannte Erstanschreiben. Es wirkt auf den ersten Blick serviceorientiert, ist jedoch meist Teil einer klaren Taktik: Die Kontrolle über die Schadenregulierung frühzeitig zu übernehmen. Wer hier unüberlegt reagiert, riskiert finanzielle Verluste und rechtliche Nachteile.

Was steht im Erstanschreiben der Versicherung?

Typische Inhalte eines Erstanschreibens:

  • Dank für die Schadenmeldung

  • Angebot zur schnellen Regulierung

  • Hinweise auf Werkstattbindung oder „vertrauenswürdige Partner“

  • Vorschläge für einen „eigenen“ Gutachter

  • Aufforderung zur Rückmeldung oder Einreichung von Unterlagen

  • Mitunter beiliegend: Abtretungserklärungen, Formulare oder Kürzungsangebote

Ziel: Die Versicherung möchte möglichst früh die Kontrolle über den Ablauf gewinnen – und damit Einfluss auf Gutachterwahl, Schadenhöhe und Erstattungsumfang nehmen.

Welche Risiken bestehen bei unbedachter Reaktion?

Viele Geschädigte handeln in gutem Glauben – und verlieren dadurch Rechte, ohne es zu merken:

  • Der „empfohlene“ Gutachter arbeitet nicht unabhängig – beauftragen Sie stattdessen einen eigenen Kfz-Gutachter

  • Wichtige Schadenpositionen wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder fiktive Abrechnung werden nicht oder zu niedrig berücksichtigt

  • Mit einer voreiligen Unterschrift (z. B. Abtretung) geben Sie Ansprüche ab, ohne sie zu prüfen

  • Die Versicherung erscheint als neutraler Dienstleister – ist jedoch wirtschaftlich daran interessiert, die Schadenssumme zu minimieren

Wie sollten Sie auf das Erstanschreiben reagieren?

Um Ihre vollen Ansprüche zu sichern, beachten Sie folgende Schritte:

  1. Nichts unterschreiben oder voreilig antworten

  2. Sichern Sie Beweise und Unterlagen (Fotos, Unfallskizze, Zeugenaussagen)

  3. Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter über Unfall123.de – kein Gutachter der Versicherung

  4. Schalten Sie einen Verkehrsanwalt ein, der das Schreiben prüft und Ihre Interessen vertritt

  5. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie sind zu keiner Kooperation mit der Versicherung verpflichtet

  6. Bei Verzögerung oder Taktieren: ggf. Fristsetzung zur Reparatur setzen