Geschädigter nach einem Unfall – was Ihnen zusteht und was Sie wissen sollten
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie rechtlich gesehen eine starke Position – vorausgesetzt, Sie haben den Unfall nicht oder nur teilweise verschuldet. Damit Sie Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können, ist es wichtig zu wissen, was Ihnen zusteht, welche Fehler Sie vermeiden sollten und welche Unterstützung Sie rechtlich einfordern dürfen.
Wer gilt als Geschädigter im Verkehrsrecht?
Ein Geschädigter ist die Person, die durch einen Unfall:
körperlich verletzt wurde
ein beschädigtes Fahrzeug oder Eigentum erlitten hat
finanzielle Einbußen (z. B. Verdienstausfall, Nutzungsausfall) erleidet
oder deren Rechte verletzt wurden (z. B. Eigentum, Besitz, Gesundheit)
In den meisten Fällen ist der Fahrer oder Halter eines unfallbeteiligten Fahrzeugs der Geschädigte – aber auch Mitfahrer oder Fußgänger können darunterfallen.
Welche Rechte hat ein Geschädigter nach einem Unfall?
Was sollten Geschädigte bei der Regulierung beachten?
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Als Geschädigter haben Sie umfangreiche Rechte – unabhängig von den Vorschlägen der gegnerischen Versicherung:
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Erstattung der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswerts
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Kostenübernahme für ein Kfz-Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen
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Anwaltskosten – vollständig übernommen bei klarer Haftungslage
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Anspruch auf Schmerzensgeld bei physischen oder psychischen Verletzungen
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Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
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Ausgleich für eine merkantile Wertminderung – auch bei reparierten Fahrzeugen
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Wichtig: Sie müssen nicht das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen. Sie dürfen selbst entscheiden, welche Werkstatt, Gutachter oder Anwalt Sie beauftragen.
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Keine vorschnellen Aussagen oder Schuldeingeständnisse
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Unabhängige Gutachter und Anwälte beauftragen – nicht über die gegnerische Versicherung
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Alle Schäden und Beschwerden dokumentieren – auch kleinste Symptome oder Ausfallzeiten
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Fristen einhalten, z. B. zur Schadensmeldung oder zur Geltendmachung von Schmerzensgeld
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Nicht unter Druck setzen lassen – weder telefonisch noch per Erstanschreiben der Versicherung
Fazit: Als Geschädigter haben Sie das Recht, vollständig entschädigt zu werden – und zwar nicht nur für den sichtbaren Schaden, sondern auch für alle finanziellen und gesundheitlichen Folgen. Je früher Sie sich unabhängig beraten lassen, desto besser lassen sich Ihre Rechte durchsetzen.