Kürzung durch Versicherung – wenn nach dem Unfall nicht alles erstattet wird

Nach einem Unfall erwarten viele Geschädigte, dass die gegnerische Versicherung den Schaden vollständig ersetzt. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Kürzungen – oft bei Gutachterkosten, Reparaturpositionen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten. Doch nicht jede Kürzung ist rechtens. Wer sich auskennt, kann ungerechtfertigte Abzüge erfolgreich zurückweisen.

Warum kürzen Versicherungen – und ist das erlaubt?

Versicherungen verfolgen wirtschaftliche Interessen und prüfen daher jede Schadenmeldung auf:

  • Notwendigkeit einzelner Kostenpositionen

  • Angemessenheit von Mietwagenkosten oder Stundenverrechnungssätzen

  • Reparaturwege (z. B. Originalteile vs. günstigere Alternativen)

  • Abzüge für Wertverbesserung (z. B. bei neuen Reifen oder Lackierungen)

Kürzungen sind nur dann zulässig, wenn sie begründet und nachvollziehbar sind. Pauschale oder automatisierte Kürzungen sind nicht erlaubt.

Welche Schadenspositionen werden besonders häufig gekürzt?

Diese Kürzungen erfolgen häufig automatisiert – und nicht im Interesse des Geschädigten.

Wie können Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen wehren?

  • Ziehen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu – dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Kürzungen

  • Lassen Sie das ursprüngliche Gutachten durch einen Sachverständigen bestätigen oder ergänzen

  • Reichen Sie alle Belege, Quittungen und Nachweise vollständig ein

  • Widersprechen Sie schriftlich und fristgerecht – am besten über einen Anwalt

  • Notfalls: Klage einreichen, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen

Fazit: Kürzungen durch Versicherungen sind in vielen Fällen nicht berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht. Mit rechtlicher Unterstützung können Sie Ihre vollen Ansprüche durchsetzen.