Quotenregelung – wie sich Mitschuld auf Ihre Ansprüche auswirkt
Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Wenn beide Parteien eine Teilschuld tragen, wird der Schadenersatz entsprechend aufgeteilt – das nennt man Quotenregelung. Sie bestimmt, wer welchen Anteil am Schaden trägt, und wirkt sich direkt auf die Erstattung durch die Versicherung aus. Für Unfallgeschädigte ist es wichtig zu wissen, wie die Quote ermittelt wird und wie sie Ihre Ansprüche beeinflusst.
Was ist eine Quotenregelung und wann wird sie angewendet?
Die Quotenregelung kommt immer dann zur Anwendung, wenn:
beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld tragen
der Unfallhergang nicht eindeutig bewiesen werden kann
das Gericht oder die Versicherungen eine anteilige Haftungsverteilung vornehmen
Beispiel: Wenn einem Beteiligten 30 % Mitverschulden nachgewiesen wird, bekommt er nur 70 % seines Schadens ersetzt – und muss 30 % des gegnerischen Schadens mittragen.
Wie wird die Quote festgelegt?
Die Quote ergibt sich aus:
Polizeilichen Ermittlungen (z. B. Unfallprotokoll)
Gutachten und Beweislage
Verstößen gegen Verkehrsregeln (Ordnungswidrigkeit)
Gerichtlicher Einschätzung, wenn keine Einigung erzielt wird
Typische Quotenverteilungen:
50/50 bei gleicher Verantwortung
70/30 oder 80/20, wenn einer deutlich schwerer schuld ist
In selteneren Fällen 100/0, wenn nur einer vollständig haftet
Wichtig: Die Quote muss nachvollziehbar begründet sein – pauschale Kürzungen ohne klare Erklärung sind nicht zulässig.
Was bedeutet die Quotenregelung für Ihre Schadensregulierung?
Die Quote beeinflusst alle Ansprüche:
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten
Gutachter- und Anwaltskosten (nur anteilig)
Beispiel: Bei 25 % Mitverschulden erhalten Sie nur 75 % der entstandenen Kosten erstattet.
Fazit: Die Quotenregelung sorgt für eine anteilige Verteilung der Verantwortung – aber nur, wenn die Schuldfrage nachvollziehbar belegt ist. Lassen Sie jede Quote prüfen, bevor Sie eine Kürzung akzeptieren.