Quotenvorrecht – mehr Schadensersatz trotz Mitverschulden sichern

Wenn Sie bei einem Unfall eine Teilschuld tragen, werden Ihre Ansprüche normalerweise anteilig gekürzt – das regelt die Quotenregelung. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme, die viele nicht kennen: das Quotenvorrecht. Es ermöglicht es Ihnen, mehr Schadensersatz zu erhalten, als es der reinen Haftungsquote entspricht – insbesondere bei Kaskoversicherung plus Haftpflichtschaden.

Was ist das Quotenvorrecht?

Das Quotenvorrecht ist ein rechtliches Sonderrecht des teilweise mitschuldigen Geschädigten. Es erlaubt Ihnen, eigene Schäden vorrangig aus der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu decken, bevor Ihre eigene Kaskoversicherung einspringen muss – trotz Mitverschulden.

Voraussetzung:

  • Sie haben nur eine Teilschuld am Unfall

  • Sie verfügen über eine Kaskoversicherung, die einen Teil Ihres Schadens reguliert

  • Sie haben darüber hinaus weitere nicht von der Kasko gedeckte Schadenspositionen, z. B. Selbstbeteiligung, Wertminderung, Mietwagen etc.

Wie funktioniert das Quotenvorrecht in der Praxis?

Beispiel:

  • Ihr Fahrzeug hat einen Schaden von 10.000 €

  • Sie trifft eine Mitschuld von 30 % → Haftungsquote der Gegenseite: 70 %

  • Ihre Kaskoversicherung übernimmt 10.000 € abzüglich 300 € Selbstbeteiligung

Mit Quotenvorrecht dürfen Sie den vollen Schaden an Ihr Fahrzeug (also 10.000 €) bei der Gegenseite vorrangig geltend machen, bis zur Höhe der gegnerischen Haftungsquote. Erst wenn diese ausgeschöpft ist, übernimmt Ihre Kaskoversicherung den Rest.

Das bedeutet: Sie bekommen mehr ersetzt, als wenn Ihre Ansprüche strikt nach Quote aufgeteilt würden.

Was sollten Sie beim Quotenvorrecht beachten?

Fazit: Das Quotenvorrecht ist ein oft übersehener Vorteil für Geschädigte mit Teilschuld. Es hilft dabei, finanzielle Nachteile auszugleichen, die sonst durch die Haftungsquote entstehen würden.