Integritätsinteresse – Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden?

Normalerweise ersetzt die gegnerische Versicherung bei einem Totalschaden nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Liegt die Reparatur teurer als das Auto, gibt es nur die Auszahlung. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie ein sogenanntes Integritätsinteresse nachweisen, dürfen Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen – und die Versicherung muss zahlen. Grundlage ist die 130-Prozent-Regel.

Was bedeutet Integritätsinteresse?

Das Integritätsinteresse beschreibt Ihren nachvollziehbaren Wunsch, das beschädigte Fahrzeug weiter zu nutzen, obwohl eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint. Das kann der Fall sein, wenn:

  • das Fahrzeug emotionalen Wert hat (z. B. lange im Familienbesitz)

  • Sie es besonders gut gepflegt oder angepasst haben (z. B. behindertengerecht)

  • es sich um ein Liebhaberstück oder seltenes Modell handelt

Das Interesse allein reicht aber nicht – Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass:

  • die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen

  • das Auto fachgerecht repariert wird

  • Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzen

Wann ist das Integritätsinteresse entscheidend?

Immer dann, wenn der Sachverständige in seinem Gutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt, aber:

  • Sie das Auto nicht ersetzen möchten

  • die Reparaturkosten noch innerhalb der 130-Prozent-Grenze liegen

  • die Reparatur in einer Werkstatt mit Rechnung erfolgt und Sie das Fahrzeug nachweislich weiternutzen

Dann dürfen Sie reparieren – und die gegnerische Versicherung muss den gesamten Schaden zahlen, nicht nur den Wiederbeschaffungswert.

Was Sie bei der Abwicklung beachten müssen

Damit die Versicherung zahlt, sind diese Punkte wichtig:

  • Beauftragen Sie ein unabhängiges Gutachten

  • Lassen Sie das Fahrzeug nach Gutachten vollständig reparieren

  • Heben Sie die Reparaturrechnung auf

  • Nutzen Sie das Fahrzeug nachweislich weiter (z. B. durch regelmäßige Kfz-Steuer oder TÜV-Nachweis)

  • Lassen Sie sich von einem Verkehrsanwalt begleiten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein

Fazit: Wer emotional an seinem Auto hängt oder es aus bestimmten Gründen behalten will, kann es trotz Totalschaden reparieren lassen – wenn das Integritätsinteresse klar belegt wird.