Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden: Ihre nächsten Schritte

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden – Unterschiede verstehen

Ein Autounfall kann schnell erhebliche Schäden an Ihrem Fahrzeug verursachen. Dabei sprechen Gutachter oft von wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden. Doch was bedeuten diese Begriffe konkret und welche Folgen haben sie für die Regulierung des Schadens durch die Versicherung?

Wirtschaftlicher Totalschaden – Was bedeutet das?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die geschätzten Reparaturkosten inklusive eventueller Nebenkosten wie Nutzungsausfall, Gutachten und Mietwagen den sogenannten Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, den Sie für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten.

In einem solchen Fall ist es für die Versicherung günstiger, Ihnen den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert auszuzahlen, anstatt die Reparaturkosten zu übernehmen. Mehr zum Thema Wiederbeschaffungswert finden Sie hier.

Technischer Totalschaden – Die Definition

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder aus Sicherheitsgründen nicht zulässig ist. Bei einem technischen Totalschaden kann das Auto nicht mehr instandgesetzt werden und verliert seine Betriebserlaubnis.

Die Konsequenz: Das Fahrzeug muss in der Regel entsorgt oder verschrottet werden, der Restwert ist oft sehr gering. Weiterführende Informationen zum technischen Totalschaden finden Sie hier.

Ablauf nach Feststellung eines Totalschadens

Nach der Feststellung eines wirtschaftlichen oder technischen Totalschadens durch einen Gutachter folgen bestimmte Schritte, die eingehalten werden sollten:

Schritt 1: Erstellung eines Gutachtens

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter bewertet den Schaden, ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs. So erhalten Sie eine neutrale Grundlage für die Schadensabwicklung mit der Versicherung.

Schritt 2: Restwert und Wiederbeschaffungswert klären

Beim wirtschaftlichen Totalschaden sollten Sie besonders auf die korrekte Ermittlung des Restwerts achten. Der Restwert gibt an, wie viel das beschädigte Fahrzeug noch auf dem Markt wert ist. Weitere Informationen zum Restwert finden Sie hier.

Schritt 3: Schadensregulierung mit der Versicherung

Nach Vorlage des Gutachtens entscheidet die Versicherung über die Auszahlung. Beim wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beim technischen Totalschaden erfolgt ebenfalls eine Abrechnung nach Wiederbeschaffungswert.

Mehr zur genauen Schadensregulierung erfahren Sie im Ratgeber zur Fahrzeugregulierung nach Unfall.

Häufige Fragen zum Totalschaden

Darf ich mein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug behalten. Die Versicherung zahlt Ihnen dann allerdings nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus.

Muss ich mein Auto nach einem technischen Totalschaden verschrotten lassen?

In der Regel ja. Da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Wie wird der Restwert ermittelt?

Ein Gutachter ermittelt den Restwert Ihres Fahrzeugs durch Angebote von Händlern oder Restwertbörsen.

Fazit: Klare Definitionen helfen bei der Schadensregulierung

Die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden ist entscheidend für Ihre Schadensregulierung. Ein wirtschaftlicher Totalschaden erlaubt Ihnen mehr Handlungsspielraum, während beim technischen Totalschaden klare gesetzliche Vorgaben gelten.

Nutzen Sie das Wissen um Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine reibungslose und schnelle Abwicklung mit Ihrer Versicherung.