Gutachterkosten nach einem Unfall – wann sie anfallen und wer sie bezahlt

Nach einem Unfall ist ein professionelles Gutachten oft entscheidend, um den Schaden korrekt zu beziffern. Doch viele Geschädigte fragen sich: Wer zahlt eigentlich die Gutachterkosten? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung diese Kosten – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Hier erfahren Sie, wann ein Gutachten sinnvoll ist, wie die Kosten berechnet werden und worauf Sie achten sollten.

Wann entstehen Gutachterkosten – und wann sind sie gerechtfertigt?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:

In diesen Fällen ist das Gutachten nicht nur gerechtfertigt – es ist unverzichtbar, um alle Ansprüche korrekt zu ermitteln und durchzusetzen.

Wie hoch sind die Kosten für ein Kfz-Gutachten?

Die Gutachterkosten richten sich in der Regel nach der Höhe des Schadens und folgen häufig einer prozentualen Staffelung. Beispiel:

  • Schadenhöhe: 3.000 €

  • Gutachterkosten: ca. 400–600 €

Zusätzliche Posten können sein:

  • Fahrtkosten des Gutachters

  • Standgebühren beim Abschleppdienst

  • Kosten für Fotos, Kopien, Porto etc.

Die exakte Höhe variiert je nach Anbieter – seriöse Sachverständige orientieren sich an üblichen Vergütungstabellen (z. B. BVSK-Honorarbefragung).

Wer übernimmt die Gutachterkosten – und was sind Ihre Rechte?

  • Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in voller Höhe
    • Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl – unabhängig von Empfehlungen der Versicherung

    • Bei Mitschuld kann eine anteilige Erstattung erfolgen

    • Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen – ein Gutachten wird dann evtl. nicht erstatte