Gutachterkosten nach einem Unfall – wann sie anfallen und wer sie bezahlt
Nach einem Unfall ist ein professionelles Gutachten oft entscheidend, um den Schaden korrekt zu beziffern. Doch viele Geschädigte fragen sich: Wer zahlt eigentlich die Gutachterkosten? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung diese Kosten – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Hier erfahren Sie, wann ein Gutachten sinnvoll ist, wie die Kosten berechnet werden und worauf Sie achten sollten.
Wann entstehen Gutachterkosten – und wann sind sie gerechtfertigt?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:
der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750–1.000 € liegt
es sich um einen Totalschaden, eine mögliche Wertminderung oder die 130-Prozent-Regel handelt
die Schuldfrage streitig ist oder die Versicherung den Schaden kürzen will
Sie fiktiv abrechnen möchten
In diesen Fällen ist das Gutachten nicht nur gerechtfertigt – es ist unverzichtbar, um alle Ansprüche korrekt zu ermitteln und durchzusetzen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Kfz-Gutachten?
Die Gutachterkosten richten sich in der Regel nach der Höhe des Schadens und folgen häufig einer prozentualen Staffelung. Beispiel:
Schadenhöhe: 3.000 €
Gutachterkosten: ca. 400–600 €
Zusätzliche Posten können sein:
Fahrtkosten des Gutachters
Standgebühren beim Abschleppdienst
Kosten für Fotos, Kopien, Porto etc.
Die exakte Höhe variiert je nach Anbieter – seriöse Sachverständige orientieren sich an üblichen Vergütungstabellen (z. B. BVSK-Honorarbefragung).
Wer übernimmt die Gutachterkosten – und was sind Ihre Rechte?
- Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in voller Höhe
Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl – unabhängig von Empfehlungen der Versicherung
Bei Mitschuld kann eine anteilige Erstattung erfolgen
Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen – ein Gutachten wird dann evtl. nicht erstatte