Haftpflichtschaden – was er bedeutet und wie Sie Ihre Ansprüche sichern

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, handelt es sich rechtlich um einen Haftpflichtschaden. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, alle unfallbedingten Schäden zu ersetzen, die Ihnen entstanden sind – von der Reparatur über den Nutzungsausfall bis hin zu Anwaltskosten oder Schmerzensgeld. Doch längst nicht alle Leistungen werden automatisch oder vollständig erstattet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Geschädigter aktiv wahrnehmen.

Was ist ein Haftpflichtschaden genau?

Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den Sie nicht selbst verursacht haben, sondern der durch das Verschulden einer anderen Person entstanden ist – meist im Straßenverkehr. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss dann für alle daraus resultierenden Kosten aufkommen. Dazu zählen:

Der Versicherungsnehmer (der Unfallverursacher) hat dabei keinen direkten Einfluss mehr – die Abwicklung läuft über die Versicherung.

Welche Rechte haben Sie bei einem Haftpflichtschaden?

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf:

Wichtig: Sie müssen nicht auf Vorschläge der gegnerischen Versicherung eingehen. Diese versucht häufig, die Kosten zu minimieren – z. B. durch eigene Partnerwerkstätten oder interne Gutachter.

Was sollten Sie bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens beachten?

  • Keine voreiligen Vereinbarungen treffen oder Formulare unterschreiben
  • Unabhängigen Gutachter und Verkehrsrechtsanwalt beauftragen
  • Alle Schäden und Beeinträchtigungen dokumentieren
  • Reparatur erst beauftragen, wenn die Haftungsfrage geklärt ist
  • Bei Zweifeln: Frühzeitig rechtlichen Rat einholen