Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflichtversicherung und wichtigste Absicherung im Straßenverkehr
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Ohne sie darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie übernimmt Schäden, die der Halter bzw. Fahrer anderen mit dem Fahrzeug zufügt – also Fremdschäden, nicht die am eigenen Fahrzeug. Nach einem Unfall ist sie daher die zentrale Anlaufstelle für die Schadensregulierung, wenn Sie der Geschädigte sind.
Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt:
Sachschäden, z. B. Reparaturkosten, Totalschaden, Wertminderung
Personenschäden, z. B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
Vermögensschäden, z. B. Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten
Die Versicherung zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme, die gesetzlich mindestens:
7,5 Mio. € für Personenschäden
1,22 Mio. € für Sachschäden
50.000 € für reine Vermögensschäden
In der Praxis liegen die Deckungssummen oft deutlich höher, z. B. bei 100 Mio. € pauschal.
Wer profitiert von der Kfz-Haftpflicht – und wer nicht?
Versichert sind alle Schäden, die anderen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen – z. B.:
Andere Verkehrsteilnehmer
Fußgänger, Radfahrer
Mitfahrer im eigenen Fahrzeug
Eigentümer fremder beschädigter Gegenstände (z. B. Leitplanke, parkendes Auto)
Nicht versichert sind:
Schäden am eigenen Fahrzeug → hierfür ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig
Vorsätzliche Schäden
Schäden außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs (z. B. außerhalb Europas)
Worauf sollten Unfallgeschädigte achten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, Ihren Schaden vollständig zu ersetzen
Sie haben das Recht auf freien Gutachter und Anwalt – die Kosten muss die Versicherung tragen
Vorsicht bei Direktregulierung: Die gegnerische Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen
Lassen Sie sich bei komplexeren Schäden oder Kürzungen anwaltlich beraten, um alle Ansprüche durchzusetzen
Fazit: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Ihre zentrale Absicherung, wenn Sie einen Schaden verursachen – und Ihr wichtigster Ansprechpartner, wenn Sie selbst geschädigt wurden.