Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflichtversicherung und wichtigste Absicherung im Straßenverkehr

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Ohne sie darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie übernimmt Schäden, die der Halter bzw. Fahrer anderen mit dem Fahrzeug zufügt – also Fremdschäden, nicht die am eigenen Fahrzeug. Nach einem Unfall ist sie daher die zentrale Anlaufstelle für die Schadensregulierung, wenn Sie der Geschädigte sind.

Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt:

Die Versicherung zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme, die gesetzlich mindestens:

  • 7,5 Mio. € für Personenschäden

  • 1,22 Mio. € für Sachschäden

  • 50.000 € für reine Vermögensschäden

In der Praxis liegen die Deckungssummen oft deutlich höher, z. B. bei 100 Mio. € pauschal.

Wer profitiert von der Kfz-Haftpflicht – und wer nicht?

Versichert sind alle Schäden, die anderen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen – z. B.:

  • Andere Verkehrsteilnehmer

  • Fußgänger, Radfahrer

  • Mitfahrer im eigenen Fahrzeug

  • Eigentümer fremder beschädigter Gegenstände (z. B. Leitplanke, parkendes Auto)

Nicht versichert sind:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug → hierfür ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig

  • Vorsätzliche Schäden

  • Schäden außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs (z. B. außerhalb Europas)

Worauf sollten Unfallgeschädigte achten?

  • Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, Ihren Schaden vollständig zu ersetzen

  • Sie haben das Recht auf freien Gutachter und Anwalt – die Kosten muss die Versicherung tragen

  • Vorsicht bei Direktregulierung: Die gegnerische Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen

  • Lassen Sie sich bei komplexeren Schäden oder Kürzungen anwaltlich beraten, um alle Ansprüche durchzusetzen

Fazit: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Ihre zentrale Absicherung, wenn Sie einen Schaden verursachen – und Ihr wichtigster Ansprechpartner, wenn Sie selbst geschädigt wurden.