Mitverschulden – wie es Ihre Ansprüche nach einem Unfall beeinflusst
Ein Unfall ist nicht immer eindeutig. Oft tragen beide Seiten eine gewisse Verantwortung. In solchen Fällen spricht man von Mitverschulden. Das bedeutet: Der Geschädigte hat durch eigenes Verhalten mit zur Entstehung oder zum Verlauf des Unfalls beigetragen. Je nach Höhe des Mitverschuldens werden die Ansprüche anteilig gekürzt – sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden.
Was ist Mitverschulden und wann liegt es vor?
Mitverschulden (§ 254 BGB) liegt vor, wenn der Geschädigte:
eine Verkehrsregel missachtet hat
sich fahrlässig oder unaufmerksam verhalten hat
zur Unfallvermeidung nicht beigetragen hat
z. B. nicht angeschnallt war, mit abgenutzten Reifen fuhr oder ablenkendes Verhalten zeigte
Beispiele:
Sie nehmen einem anderen Fahrer die Vorfahrt, obwohl dieser zu schnell fährt
Sie telefonieren während der Fahrt und reagieren verspätet
Ein Fußgänger überquert die Straße bei Rot – wird aber trotzdem verletzt
Das Gericht oder die Versicherung kann in solchen Fällen eine Haftungsquote festlegen, z. B. 70 % zu 30 %.
Welche Auswirkungen hat Mitverschulden auf Ihre Ansprüche?
Mitverschulden kann sich auf folgende Positionen auswirken:
Schadensersatz für Reparatur oder Wiederbeschaffung
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
Beispiel: Wenn Ihnen 25 % Mitverschulden zugesprochen werden, bekommen Sie nur 75 % Ihrer Forderungen ersetzt.
Wichtig: Die Gegenseite muss das Mitverschulden nachweisen oder zumindest plausibel belegen. Lassen Sie jede Quote juristisch prüfen, bevor Sie etwas akzeptieren.
Was sollten Geschädigte bei Mitverschuldensvorwürfen tun?
Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse machen – weder vor Ort noch gegenüber der Versicherung
Alle Beweise sichern, z. B. Fotos, Zeugenaussagen, Unfallskizzen
Unabhängiges Gutachten einholen, wenn Zweifel an der Schadensdarstellung bestehen
Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, um Kürzungen durch unberechtigte Mitverschuldensvorwürfe zu vermeiden
Gegen angeblich „anteilige Schuld“ Widerspruch einlegen, wenn diese nicht fundiert ist
Fazit: Mitverschulden kann Ihre Ansprüche erheblich reduzieren – muss aber konkret begründet und bewiesen werden. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich unterstützen, um eine faire Regulierung zu sichern.