Mitverschulden – wie es Ihre Ansprüche nach einem Unfall beeinflusst

Ein Unfall ist nicht immer eindeutig. Oft tragen beide Seiten eine gewisse Verantwortung. In solchen Fällen spricht man von Mitverschulden. Das bedeutet: Der Geschädigte hat durch eigenes Verhalten mit zur Entstehung oder zum Verlauf des Unfalls beigetragen. Je nach Höhe des Mitverschuldens werden die Ansprüche anteilig gekürzt – sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden.

Was ist Mitverschulden und wann liegt es vor?

Mitverschulden (§ 254 BGB) liegt vor, wenn der Geschädigte:

  • eine Verkehrsregel missachtet hat

  • sich fahrlässig oder unaufmerksam verhalten hat

  • zur Unfallvermeidung nicht beigetragen hat

  • z. B. nicht angeschnallt war, mit abgenutzten Reifen fuhr oder ablenkendes Verhalten zeigte

Beispiele:

  • Sie nehmen einem anderen Fahrer die Vorfahrt, obwohl dieser zu schnell fährt

  • Sie telefonieren während der Fahrt und reagieren verspätet

  • Ein Fußgänger überquert die Straße bei Rot – wird aber trotzdem verletzt

Das Gericht oder die Versicherung kann in solchen Fällen eine Haftungsquote festlegen, z. B. 70 % zu 30 %.

Welche Auswirkungen hat Mitverschulden auf Ihre Ansprüche?

Mitverschulden kann sich auf folgende Positionen auswirken:

Beispiel: Wenn Ihnen 25 % Mitverschulden zugesprochen werden, bekommen Sie nur 75 % Ihrer Forderungen ersetzt.

Wichtig: Die Gegenseite muss das Mitverschulden nachweisen oder zumindest plausibel belegen. Lassen Sie jede Quote juristisch prüfen, bevor Sie etwas akzeptieren.

Was sollten Geschädigte bei Mitverschuldensvorwürfen tun?

  • Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse machen – weder vor Ort noch gegenüber der Versicherung

  • Alle Beweise sichern, z. B. Fotos, Zeugenaussagen, Unfallskizzen

  • Unabhängiges Gutachten einholen, wenn Zweifel an der Schadensdarstellung bestehen

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, um Kürzungen durch unberechtigte Mitverschuldensvorwürfe zu vermeiden

  • Gegen angeblich „anteilige Schuld“ Widerspruch einlegen, wenn diese nicht fundiert ist

Fazit: Mitverschulden kann Ihre Ansprüche erheblich reduzieren – muss aber konkret begründet und bewiesen werden. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich unterstützen, um eine faire Regulierung zu sichern.