Nutzungsausfall – Entschädigung für den Ausfall Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall repariert oder ersetzt werden muss, können Sie es in dieser Zeit nicht nutzen. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Zahlung ist ein finanzieller Ausgleich für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung hatten, es aber unter normalen Umständen genutzt hätten.

Was ist Nutzungsausfallentschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine pauschale Zahlung pro Tag, die den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit Ihres Fahrzeugs ausgleichen soll – unabhängig davon, ob Ihnen durch die Nichtnutzung ein konkreter Schaden entstanden ist.

Voraussetzungen:

  • Sie sind nicht (mit-)schuld am Unfall

  • Das Fahrzeug ist vorübergehend nicht fahrbereit

  • Sie haben keinen Mietwagen beansprucht

  • Sie sind nachweislich auf das Fahrzeug angewiesen (Nutzungswille)

Der Anspruch besteht sowohl bei Reparatur als auch bei Totalschaden (bis zur Wiederbeschaffung).

Wie hoch ist der Nutzungsausfall – und wie wird er berechnet?

Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird in sogenannte Nutzungsausfallklassen (nach Tabellen wie Sanden/Danner/Küppersbusch) eingeteilt. Je nach Fahrzeugklasse (z. B. Golf, 3er BMW, Mercedes E-Klasse) liegen die Tagessätze aktuell bei ca.:

  • 23 bis 175 € pro Tag

  • Die Zahl der Tage ergibt sich aus dem Gutachten (Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeitraum)

Beispiel:
Kompaktklasse (z. B. VW Golf) → 43 €/Tag × 10 Tage = 430 € Nutzungsausfall

Was müssen Sie bei der Geltendmachung beachten?

  • Der Nutzungswille muss nachweisbar sein – etwa durch weiter bestehende Versicherung, Steuerzahlung, TÜV, Nutzung vorher

  • Sie dürfen keinen Mietwagen genutzt haben, sonst besteht kein paralleler Anspruch

  • Lassen Sie die Nutzungsausfallentschädigung im Gutachten mit aufführen

  • Die gegnerische Versicherung muss zahlen – auch bei fiktiver Abrechnung

Fazit:

Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall kein Ersatzfahrzeug nutzen, steht Ihnen in vielen Fällen eine finanzielle Entschädigung pro Tag zu. Nutzen Sie diesen Anspruch – und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich unterstützen, falls die Versicherung kürzt oder verweigert.