Auto Totalschaden – Was Sie nach einem Unfall wissen müssen
Ein Unfall mit Totalschaden ist für viele Fahrzeughalter ein Schock. Doch bevor Sie sich zu schnellen Entscheidungen hinreißen lassen, sollten Sie wissen, welche Arten von Totalschäden es gibt, welche Rechte Sie haben und wie Sie den Schaden korrekt abwickeln. Denn mit dem richtigen Vorgehen sichern Sie sich die maximale Entschädigung – oft weit mehr, als die gegnerische Versicherung zunächst anbietet.
Wann spricht man von einem Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich oder technisch repariert werden kann. Man unterscheidet:
Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.
Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug kann technisch nicht mehr sicher oder vollständig instand gesetzt werden, unabhängig von den Kosten.
Wichtig: Auch wenn die Reparatur rechnerisch noch möglich wäre, kann bereits ab einer bestimmten Differenz zwischen Kosten und Fahrzeugwert ein Totalschaden angenommen werden – insbesondere bei älteren Fahrzeugen.
Ihre Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung:
den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs
abzüglich des Restwerts, den ein Händler oder Verwerter noch zahlen würde
In bestimmten Fällen gilt zusätzlich die 130-Prozent-Regel: Wenn die Reparatur maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegt und Sie das Fahrzeug weiter nutzen, kann eine Reparatur trotzdem bezahlt werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die ein Kfz-Gutachten bestätigen muss.
So gehen Sie im Fall eines Totalschadens richtig vor
Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter bewerten – nicht von der Versicherung des Unfallgegners.
Beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen – ohne Kostenrisiko für Sie.
Ermitteln Sie realistische Werte: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall.
Prüfen Sie, ob eine Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Regel sinnvoll ist.
Leiten Sie keine Schritte zur Fahrzeugverwertung ein, bevor das Gutachten vorliegt und juristisch geprüft wurde.
Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch den wirtschaftlichen Verlust – wenn Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen, erhalten Sie oft deutlich mehr als beim einfachen Verkauf oder durch pauschale Abrechnung der Versicherung.