Bewertung eines Unfallfahrzeugs – wie der Wert nach dem Crash richtig ermittelt wird
Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage: Was ist mein Fahrzeug jetzt noch wert? Die Bewertung eines Unfallwagens ist entscheidend für die Schadensregulierung, vor allem bei Totalschäden. Doch nicht nur Versicherungen, sondern auch Geschädigte müssen wissen, wie der Fahrzeugwert korrekt ermittelt wird – sonst drohen finanzielle Einbußen.
Welche Werte sind bei der Unfallbewertung entscheidend?
Bei der Bewertung eines Unfallfahrzeugs sind drei Werte zentral:
Wiederbeschaffungswert: Was hätte ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug vor dem Unfall gekostet?
Restwert: Was ist das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert (z. B. für Händler oder Verwerter)?
Reparaturkosten: Sind sie höher als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Zusätzlich kann eine Wertminderung anfallen, wenn der Wagen nach der Reparatur trotz einwandfreiem Zustand einen geringeren Verkaufswert hat.
Wer darf den Wert eines Unfallwagens ermitteln?
Die Bewertung sollte ausschließlich durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter erfolgen – nicht durch die Versicherung. Nur ein zertifizierter Sachverständiger stellt sicher, dass:
der tatsächliche Marktwert objektiv bestimmt wird
keine Werte zugunsten der gegnerischen Versicherung geschönt oder gedrückt werden
alle Schäden, auch verdeckte oder technische, korrekt erfasst werden
Achtung: Die Versicherung kann versuchen, einen eigenen Gutachter zu schicken oder pauschale Angebote zu unterbreiten. Nehmen Sie das nicht ungeprüft an – holen Sie sich ein eigenes Gutachten.
Was tun, wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Fahrzeugwert zu niedrig angesetzt wurde oder bestimmte Schäden nicht berücksichtigt wurden:
Zweites Gutachten einholen – idealerweise von einem freien Sachverständigen
Verkehrsanwalt einschalten, der die Bewertung prüft und Ihre Ansprüche durchsetzt
Nicht vorschnell verkaufen – prüfen, ob z. B. eine Reparatur nach der 130-Prozent-Regel infrage kommt
Restwertangebote dokumentieren, insbesondere bei Online-Börsen – sie können als Beweis dienen, wenn unrealistische Werte angesetzt werden
Fazit: Eine korrekte Fahrzeugbewertung ist entscheidend für Ihre Entschädigung. Vertrauen Sie nicht blind auf Versicherungen – holen Sie sich unabhängige Unterstützung.