Neupreisentschädigung – wann Sie nach einem Totalschaden den vollen Neupreis bekommen

Wird ein Neuwagen kurz nach dem Kauf bei einem Unfall beschädigt oder zerstört, reicht die reguläre Entschädigung oft nicht aus. Denn die Versicherung zahlt bei einem Totalschaden in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert – also den aktuellen Marktwert. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Geschädigter stattdessen die Neupreisentschädigung verlangen – also den Preis, den das Fahrzeug neu gekostet hat.

Was ist die Neupreisentschädigung?

Die Neupreisentschädigung ist ein Sonderanspruch, bei dem nicht der Zeitwert, sondern der volle Neupreis des Fahrzeugs erstattet wird. Sie ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich:

  • aus Vereinbarungen in der Vollkaskoversicherung (bei selbst verschuldetem Unfall)

  • durch Urteile und Rechtsprechung im Haftpflichtfall (bei unverschuldetem Unfall, in engen Ausnahmefällen)

Beispiel: Ihr Neuwagen kostet 38.000 € – nach einem Totalschaden liegt der Wiederbeschaffungswert bei 32.000 €. Mit Neupreisentschädigung bekommen Sie die vollen 38.000 €.

Wann besteht Anspruch auf Neupreisentschädigung?

Im Haftpflichtfall (also bei unverschuldetem Unfall) ist die Neupreisentschädigung nur in engen Ausnahmen möglich, z. B.:

  • bei sehr kurzer Besitzdauer (meist unter 1 Monat)

  • bei sehr geringer Laufleistung

  • wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen war oder als Neuwagen eindeutig identifizierbar ist

  • bei besonders neuwertigen Fahrzeugen mit nachweislich keinem Nutzungsvorteil

In der Kaskoversicherung (bei selbst verschuldetem Unfall) ist die Neupreisentschädigung oft vertraglich vereinbart, z. B. für:

  • die ersten 6 bis 24 Monate nach Erstzulassung

  • unter Bedingungen wie Reparaturunwürdigkeit oder Diebstahl

Was ist bei der Neupreisentschädigung zu beachten?

  • Nicht mit dem Wiederbeschaffungswert verwechseln – letzterer ist fast immer niedriger.

  • Voraussetzungen klar prüfen lassen, idealerweise durch einen Anwalt oder erfahrenen Gutachter.

  • Belege für Neupreis, Kaufdatum und Zustand bereithalten.

  • Versicherungen lehnen Neupreiszahlungen häufig ab – prüfen Sie Ihre Rechte sorgfältig, um unberechtigte Kürzungen zu vermeiden.

Fazit: Die Neupreisentschädigung kann gerade bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen viel Geld ausmachen – sie ist aber kein Automatismus. Ob in der Kasko oder bei unverschuldetem Unfall: Lassen Sie professionell prüfen, ob Sie Anspruch auf den vollen Neupreis haben.